Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2023/4687
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahrensweise zur Standortfrage St. Georgenaltar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP / CDU-Fraktion / Born, Torsten / Schubach, Bernhard / Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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02.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft spricht sich grundsätzlich für eine Rückkehr des Altares in die St. Georgen Kirche aus und begrüßt alle Maßnahmen seiner Erhaltung.
2. Der Standort in der St. Georgen Kirche soll so gewählt werden, dass andere, insbesondere kulturelle Nutzungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kosten für die erforderliche klimageregelte Einhausung zu ermitteln und für den Standort St. Georgen sowie vergleichsweise für St. Nikolai darzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß BA/2023/4609 – „Zur Standortfrage St. Georgenaltar“ ergaben die Klimamessungen, dass künftig eine klimageregelte Einhausung notwendig wird. Um eine Vergleichbarkeit der Erst-und Folgekosten zu erhalten, wird der Bürgermeister gebeten, Kostenangebote für beide Standorte einzuholen.
Der 1430 von einer Wismarer Person gestiftete und einer Wismarer Werkstatt erbaute Marienaltar verdankt sein Überleben dem Kämmerer Herrn Dr. Maus, der diesen 1942 nach den ersten Bomben über Lübeck, an seinem Standort einmauern ließ.
Erst in den 50er Jahren wurde er aus seinem "Sarkophag" befreit und aufgrund der Zerstörung St. Georgens nach St. Nikolai überführt.
Seinen jetzigen Zustand verdankt der Altar dem "Förderkreis St. Georgen gegr.1987 e.V.". Dieser finanzierte die 15-jährige Restauration in Höhe von ca. 750.000 €, trug die jährlichen Erhaltungskosten von ca. 2.000 € und finanzierte den Lichtschutz vor den Südfenstern.
Zusätzlich zu dieser Initiative erhielt die Stadt ca. 400.000 € von der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz zur Restaurierung weiterer Kunstgegenstände.
Prof. Kiesow, Prof. Seemann, die Spender und weitere 11.000 Bürgerinnen und Bürger erhoffen mit ihren Unterschriften, dass der historisch wertvolle Altar an einen Platz in St. Georgen zurückkehrt. Der Förderkreis ist bereit, die Überführungskosten maßgeblich zu tragen.
Die denkmalfachliche Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege lautet im Übrigen: "Der Verzicht auf den authentischen Aufstellungsortes widerspricht der Charta von Venedig..."
