Beschlussvorlage - VO/2023/4703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft stimmt der vorgeschlagenen Besetzung des Begleitenden Arbeitskreises zu.
  2. Die Bürgerschaft benennt 5 Bürgerschaftsmitglieder als Vertreter und 3 Bürgerschaftsmitglieder als Stellvertreter für den Begleitenden Arbeitskreis.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

r die Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans in den kommenden Jahren, sind verschiedene Arbeitsgruppen vorgesehen, welche in der Vorlage VO/2020/3711 im Zuge des Arbeitsprogrammes des VEP beschlossen wurden.

Hier verweisen wir auf die Seiten 4 und 5 der in der Anlage befindlichen Aufgabenstellung.

 

Die Zusammensetzung zum Begleitenden Arbeitskreis möchten wir Ihnen heute zum Beschluss vorschlagen.

Im Begleitenden Arbeitskreis sind Verbände, Akteure, ausgewählte Bürger, aber auch Vertreter der Kommunalpolitik vertreten (insgesamt ca. 25 Personen). Hier werden maßgebliche Ergebnisse und Zwischenschritte durch den Auftragnehmer vorgestellt und diskutiert sowie Anregungen und Empfehlungen für die weitere Bearbeitung gegeben.

Es wird vorgeschlagen den Begleitenden Arbeitskreis wie folgt zu besetzen:

 

5 Bürgerschaftsmitglieder

1 Behindertenvertreter

1 Vertreter des ADFC

1 Vertreter des Fuss e.V.

1 Vertreter des Aufgabenträgers ÖPNV/ Landkreis Nordwestmecklenburg

1 Vertreter des Seniorenbeirats der Hansestadt Wismar

1 Vertreter des Kinder- und Jugendparlamentes der Hansestadt Wismar

1 Vertreter des Wismarer Wirtschaftsgemeinschaft e.V.

1 Vertreter der Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg-Wismar

1 Vertreter der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Je 1 Vertreter der 4 großen Wohnungsbauträger (WoBau, Wohnungsgenossenschaft Union e.G., Wohnungsgenossenschaft Friedenshof e.G., Wismarer Wohnungsgenossenschaft e.G.)

1 Vertreter des Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin e.V.

1 Vertreter des DEHOGA MV e.V. Regionalverband Wismar

1 Vertreter des Kreiselternrates Nordwestmecklenburg

1 Vertreter des Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule Wismar

r die jeweiligen Besetzungen ist je ein Stellvertreter, für die fünf Vertreter aus der Bürgerschaft sind insgesamt drei Stellvertreter zu benennen.

Es werden für die Teilnahme am Begleitenden Arbeitskreis keine Sitzungsgelder gezahlt.

 

Weiterhin möchten wir Sie über die Zusammensetzung der weiteren Arbeitsgruppen informieren:

Das Bearbeitungsteam besteht aus dem Baumt als Vertreter des Auftraggebers und dem Auftragnehmer. Die Kontrolle der zielgerichteten Bearbeitung des VEP erfolgt innerhalb von internen Beratungen des Bearbeitungsteams. Diese werden in einem Abstand von einem bis maximal drei Monaten im kleinen Kreis durchgeführt (variiert im Laufe der Bearbeitung).

Maßgebliche Inhalte sind im Regelfall:

  • Kontrolle des bisherigen Arbeitsstandes
  • Fachlich inhaltliche Diskussion und Austausch mit dem Auftraggeber
  • Vorbereitung anstehender Veranstaltungen (begleitender Arbeitskreis/ Öffentlichkeit)
  • Auswertung der Veranstaltungen/ Ableitung von Festlegungen für den weiteren Prozess

Im Lenkungskreis werden reine verwaltungsinterne Abstimmungen getroffen. Hier sind alle relevanten Ämter der Hansestadt Wismar vertreten. Nach Bedarf werden andere Behörden oder Träger öffentlicher Belange mit einbezogen.

Der Lenkungskreis setzt sich wie folgt zusammen:

Dauerhafte Besetzung

Optionale Zuladung

rgermeister

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH

Senator

Polizeiinspektion Wismar

Bauamtsleitung

Berufsfeuerwehr Wismar

Bauamt, Abt. Planung

Landkreis Nordwestmecklenburg/ÖPNV

Ordnungsamt, Abt. Verkehr

Rettungsdienst Nordwestmecklenburg

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb

Amt für Tourismus

Ingenieurbüro IVAS (Auftragnehmer)

 


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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