Beschlussvorlage - VO/2023/4663
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Entgelte für die Veranstaltungsreihe KUNSTMARKT
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.22 SG Veranstaltungsorganisation
- Bearbeiter:
- Tino Falkenthal
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 13.2 Abt. Veranstaltungen und Theater; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Falkenthal, Tino
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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11.04.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft legt die Entgelte für die Veranstaltungsreihe KUNSTMARKT in der St.-Georgen-Kirche Wismar wie folgt fest:
1.) Standentgelt: 22,50 Euro/m²
2.) Eintrittsgeld: 1,50 Euro/Person
1,00 Euro/Person ermäßigt*
Freier Eintritt für Kinder unter 12 Jahren
*Eine Ermäßigung erhalten Schüler/innen, Auszubildende, Student/innen, Besucher/innen mit Schwerbehinderung, Gruppen ab 15 Personen
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Veranstalterin des bisher jährlich durchgeführten Kunstmarktes in der St.-Georgen-Kirche Wismar.
Für die Organisation und Durchführung ist das Amt für Tourismus und Kultur, Abt. Veranstaltungen und Theater in Form eines BgA (Betrieb gewerblicher Art) zuständig. Die Mitarbeiter des BgA Veranstaltungszentrale verfolgen bei einer Organisation und Durchführung von u. a. Spezial- bzw. Sondermärkten und Veranstaltungen nicht nur das Ziel, ein qualitativ hochwertiges Event zu bieten, sondern auch wirtschaftlich zu arbeiten.
Der Kunstmarkt findet traditionell am dritten Adventswochenende, von Freitag bis Sonntag, in der St.-Georgen-Kirche Wismar statt. Besucher haben bei gemütlich weihnachtlicher Atmosphäre die Gelegenheit, an rund 54 Verkaufsständen Unikate zu erwerben. Auftritte regionaler Musikgruppen und ein Angebot an Versorgungsständen, an denen unter anderem Glühwein und Kuchen verkauft wird, ergänzen das Veranstaltungskonzept.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V ist die Bürgerschaft für die Festsetzung von Entgelten zuständig.
Die als Anlage beigefügte Kalkulation wurde kostendeckend aufgestellt und beinhaltet die wesentlichen Ausgaben und Einnahmen der dreitägigen Veranstaltung. Datengrundlage sind vorliegende Statistiken der Vorjahre und Angebote von Lieferanten bzw. Dienstleistern.
Folgende Festlegung der Entgelte ist geplant:
- Standentgelt: 22,50 Euro/m² inklusive 19 % USt.
Die Standardverkaufsfläche beträgt 8 m² (4 m Breite und 2 m Tiefe) = 180,00 Euro
- Eintritt Besucher:
- Normalpreis: 1,50 Euro
- Ermäßigt: 1,00 Euro
- Freier Eintritt für Kinder unter 12 Jahren
Eine Ermäßigung erhalten Schüler/innen, Auszubildende, Student/innen, Besucher/innen
mit Schwerbehinderung, Gruppen ab 15 Personen.
Die Bürgerschaft wird um Festlegung dieser Entgelte gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Im Doppelhaushalt 2022/2023 sind sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben bereits geplant.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,8 kB
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