Beschlussvorlage - VO/2020/3638-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2020 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - "Ausbau sozialer Infrastruktur und Sanierung von Sportflächen des Sportplatzes Wismar / Wendorf (PSV-Sportplatz)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Danigel-Ousaouri, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.04.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bürgerschaft beschließt die Baumaßnahme nach den aktuellen Vorschriften energieeffizient und nachhaltig umzusetzen.
- Die Erkenntnisse der Entwurfsplanung im Hinblick auf die Sanierung des Sportplatzes sind zu berücksichtigen.
- Das bisherige Investitionsvolumen ist entsprechend der vorgenannten Aspekte und bedingt durch die aktuelle Baukostenentwicklung anzupassen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Vorhaben PSV-Sportplatz umfasst zum einen die Sanierung der Laufbahn und des Spielfeldes. Zum anderen sind die Sanierung des vorhandenen Bestandsgebäudes und die Ergänzung durch ein eingeschossiges Sanitär- und Umkleidegebäude geplant.
Nach der Durchführung der Vergabeverfahren im ersten Halbjahr 2022 erfolgte eine intensive Planungsphase zur Qualifizierung und Optimierung.
Für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung des Sanitär- und Umkleidegebäudes und Sanierung der Sportflächen auf dem PSV-Sportplatz in Wismar-Wendorf“ wurde Ende November des vergangenen Jahres die Entwurfsplanung fertiggestellt. Im Rahmen der Phase der Entwurfsplanung wurden einige Anpassungen im Hinblick auf eine effiziente wie auch multifunktionale Nutzung bei Umsetzung der Gebäudebestandssanierung und den Erweiterungsneubau vorgenommen. Insbesondere wurde dabei der Fokus auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gelegt, um durch die Nutzung erneuerbarer Energien zukunftsweisende Funktionsgebäude zu schaffen, welche im Wesentlichen energetisch autark versorgt sind. Sie sollen nahezu unabhängig vom Energiemarkt betrieben werden können und somit nachhaltig die Bewirtschaftungskosten senken. Hierbei wurden auch die zwischenzeitlich veränderten Gesetzgebungen für die Einhaltung von Klimazielen und erhöhten Umweltanforderungen berücksichtigt.
Darüber hinaus fließen weitere Erkenntnisse aus der Entwurfsplanung ein. Durch die fachspezifischen Untersuchungen der Ingenieurbüros im Planungsprozess wurde auch festgestellt, dass z. B. die Sanierung der Spielrasenfläche, wie im Förderantragsverfahren 2020/21 angedacht, fachtechnisch nicht vertretbar, sondern ein Komplettaustausch notwendig ist.
Allerdings beeinträchtigen auch äußere Einflüsse das Vorhaben im Hinblick auf die Investitionskosten.
Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg stellten aufgrund von gestörten Lieferketten und eingesetzten Lieferengpässen große Herausforderungen dar. Diese beeinflussen den Baupreismarkt massiv. Zum Teil exorbitante Preiserhöhungen in den Baumaterialen mussten in die Kostenplanung eingebunden werden. Ferner ist immer noch die hohe Auslastung der Baubetriebe im Markt finanziell spürbar.
Aus den vielschichtig aufgeführten Gründen erhöhen sich die Planungs- und Baudurchführungskosten. Dementsprechend muss das Investitionsvolumen für das Vorhaben angepasst werden. Eine Kostensteigerung ist in diesem Zusammenhang unausweichlich.
Mit Fertigstellung der Entwurfsplanung wurde in der Kostenberechnung vom 25.11.2022 die Investitionssumme des Projektes auf 3.737.817,00 EUR berechnet.
Diese teilen sich wie folgt auf:
Erweiterungsneubau: 1.477.424,00 EUR
Sanierung Sportflächen. 1.177.911,00 EUR
Sanierung Bestandsgebäude: 933.195,00 EUR
Photovoltaik: 149.287,00 EUR
Die zum Förderantrag ursprünglich angenommenen Gesamtbaukosten betrugen 1.959.200,00 EUR. Somit steigen die Investitionskosten um 1.778.617,00 EUR.
Den Ausgaben für diese Maßnahme stehen Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport Jugend und Kultur“ in Höhe von insgesamt 1.688.000 EUR gegenüber. Dabei handelt es sich um einen feststehenden Höchstbetrag. Die Maßnahme wird federführend vom PSV umgesetzt. Die Hansestadt Wismar leitet dazu die abgerufenen Fördermittel an den Verein weiter. Zudem erbringt der PSV einen finanziellen Eigenanteil von 100.000 EUR. Demnach verbleiben 1.949.817 EUR, welche von der Hansestadt Wismar als Eigenmittel bereitzustellen sind. Mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2022/2023 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 24. November 2022 stehen bis einschließlich des Haushaltsjahres 2023 Eigenmittel in Höhe von 225.900 EUR gesichert zur Verfügung. Weiterhin sind in diesem Haushalt bereits für die Jahre 2024 und 2025 Eigenanteile von insgesamt 273.300 EUR veranschlagt. Die verbleibenden 1.450.617 EUR sind folglich zusätzlich von der Stadt bereitzustellen.
Bis zum Ende des aktuellen Haushaltsjahres besteht ein Finanzbedarf für die Maßnahme von insgesamt 838.712 EUR. Der zur Verfügung stehende Eigenanteil von 225.900 EUR sowie die Förderung und die Mittel des PSV sind ausreichend, um diesen Finanzbedarf zu decken. Für die Folgejahre sind die Ansätze in der kommenden Haushaltsplanung entsprechend der aktuellen Investitionskosten anzupassen.
Seitens des Vereins wurde zusammen mit der Hansestadt Wismar nach weiteren Fördermöglichkeiten gesucht. In Betracht kommt an dieser Stelle die Förderung des Sportstättenbaus gemäß der Sportstättenbau-Richtlinie M-V. Der Verein bereitet momentan einen Förderantrag auf Sportförderung vor. Es ist geplant einen Antrag auf insgesamt 500.000 Euro zu stellen, wobei 200.000 Euro durch die Hansestadt Wismar kofinanziert werden und 300.000 Euro als Förderung durch den Landessportbund ausgereicht werden. Sollte dieser Antrag bewilligt werden, reduziert sich der Eigenanteil der Stadt entsprechend.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.6816610/ TH 07 | Einzahlung in Höhe von | 675.200,00 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.78XXXXX/ TH 07 | Auszahlung in Höhe von | 738.712,00 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die verbleibenden 100.000 EUR zum Finanzbedarf von 838.712 EUR werden vom PSV erbracht.
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2. Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre 2024-2026 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.6816610/ TH 07 | Einzahlung in Höhe von | 1.012.800,00 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.78XXXXX/ TH 07 | Auszahlung in Höhe von | 2.899.105,00 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
