Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2023/4656-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfbericht und Prüfvermerk zum Jahresabschluss 2019 der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Treumann, Corinna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern den geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31. Dezember 2019 einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfbericht als Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über die Fetsstellung des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beraten und macht darüber hinaus keine weiteren Feststellungen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 hat zu Feststellungen geführt, die zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.
Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss 2019 ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss vermittelt trotz der Feststellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hansestadt Wismar sowie des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt.
Jens-Holger Schneider
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,1 MB
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78,3 kB
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88,7 kB
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3,2 MB
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836,1 kB
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