Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2023/4685

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Immobilien war bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es bei der fristgerechten Einreichung deutliche Defizite. Die Fraktion FÜR-WISMAR-Forum bittet um Beantwortung folgender Fragen: 

            1.)  Hat die Hansestadt Wismar als Eigentümer kommunaler Grundstücke diese Erklärung termingerecht eingereicht?  

           2.) Wenn nein:

      Welche vertretbaren Gründe haben zu dieser Fristüberschreitung geführt?

      Entstehen der Hansestadt Wismar aus diesem Sachverhalt heraus zusätzliche Kosten (Zwangsgeld, Verspätungszuschläge, externe Dienstleister für die Grundsteuererklärung u.ä.)?

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