Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2023/4655

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Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses am 12.12.2022 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Hansestadt Wismar beschlossen.

Unter dem Punkt 4.4 „Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen“ wurde u.a. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h als potentielle Maßnahme erläutert.

Dadurch kann der Lärmpegel um bis zu 5db(A) reduziert werden.

Allerdings ist für eine Prüfung diese Möglichkeit eine zusätzliche Prognose der Verkehrsgeräuschimmissionen nach RLS-19 erforderlich.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Ist geplant die o.g. Prognose zu beauftragen?

2.    Wenn nein, bitten wir um Erläuterung, warum das Potential zur Lärmreduzierung nicht genutzt wird.

3.    Welche der anderen unter Punkt 4.4 genannten Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden umgesetzt bzw. in Betracht gezogen?

4.    Wie teuer wäre ein solches Gutachten?

5.    Plant Wismar, sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten“ anzuschließen? Wenn nein, warum nicht?


 

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