Beschlussvorlage - VO/2018/2790-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Baumaßnahme Ersatzneubau der Sporthalle    Friedenshof I nach den aktuellen Vorschriften energieeffizient und nachhaltig umzusetzen.
  2. Das bisherige Investitionsvolumen ist entsprechend der vorgenannten Aspekte und bedingt durch die aktuelle Baukostenentwicklung anzupassen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Für das Vorhaben „Sanierung Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13, Sporthalle Friedenshof I, wurde zum Ende des vergangenen Jahres die Entwurfsplanung fertiggestellt. Im Rahmen der Planungsphase wurden einige Anpassungen im Hinblick auf die Umsetzung des Gebäudes vorgenommen. Insbesondere wurde nochmals der Fokus auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes gelegt und in den Bereichen nachjustiert, um ein zukunftsweisendes Bauprojekt auf den Weg zu bringen.

Dementsprechend muss das Investitionsvolumen für das Vorhaben „Sanierung Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13, Sporthalle Friedenshof I, angepasst werden. Eine Kostensteigerung ist in diesem Zusammenhang unausweichlich und hat darüber hinaus vielschichtige Gründe.

Kostensteigerungen mussten aufgrund veränderter Gesetzgebungen für die Einhaltung von Klimazielen und erhöhten Umweltanforderungen berücksichtigt werden. So wird die haustechnische Ausstattung in Übereinstimmung mit dem derzeit gültigen GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) geplant und umgesetzt. Dazu gehören die Anforderungen an den Standard -Effizienzhaus 40-. Damit verbunden sind der Einbau von zusätzlichen technischen Anlagen wie Photovoltaikanlagen und einer Luftwärmepumpe sowie einer um 25% zu verbessernder Wärmedämmung.

In der Planungsphase wurde die Ausbildung des Hallendachs als extensives Gründach mit Regenrückhaltung berücksichtigt und bedingt sowohl im statischen als auch konstruktiven Dachaufbau planerisch und ausführungstechnisch Mehrkosten.

Die Einhaltung umfassender Anforderungen für die Barrierefreiheit (Gehbehinderungen, Sehbehinderungen, Sprachhürden, geistige Behinderung, Alterseigenschaften) wird komplex berücksichtigt und erfordert teilweise größeren Bewegungsraum und bestimmte Ausstattungstechnik.

Im Rahmen einer Gebäudeleittechnik werden Verbrauchsdaten ausgewertet und die haustechnischen Anlagen entsprechend den Einsparpotentialen angepasst. Die Steuerungselemente, welche sich zunächst kostenerhöhend auswirken, werden nach den Erfordernissen der neuesten technischen Anforderungen geplant und eingebaut. Technische Wartungszyklen und planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen regenerieren den Baukörper und die haustechnischen Einbauten, um damit eine über das übliche Maß hinaus längere Nutzungsdauer zu gewährleisten und somit in der Zukunft Kosten zu sparen.

Der Rückbau der alten Turnhalle eröffnet die Möglichkeit nichtkontaminierte Baustoffe, wie z. B. einzelne vorh. Betonkonstruktionen, in recycelter Form für Tiefbauarbeiten wieder zu verwenden. Weitere nachhaltige Baustoffe in Verbindung mit nachhaltigen Bautechnologien (Holzbaukonstruktionen mit Vorfertigungsgrad) werden eingesetzt.

Darüber hinaus stellten die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg aufgrund von einsetzenden Lieferengpässen, welche den Baupreismarkt massiv beeinflusst haben, große Herausforderungen dar. Zum Teil exorbitante Preiserhöhungen sowohl in den Baupreisen für Neubauten als auch in den Entsorgungen von Abbruchmaterialien mussten in die Kostenplanung eingebunden werden.

Die dargelegten Gründe für die erhöhten Planungs- und Baudurchführungskosten des Ersatzneubaus der Sporthalle Friedenshof I gewährleisten eine zeitgemäße energetisch durchdachte Anpassung der neuen Baukonstruktionen an aktuelle Standards und berücksichtigen die Unwägbarkeiten, welche sich durch die derzeitige politische Lage, die den Markt beeinflusst, ergeben.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach aktueller Kostenverteilung nunmehr auf 11.442.098,00 EUR, wovon voraussichtlich 3.552.500 EUR bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 durch Vergaben gebunden und zur Verfügung zu stellen sind. Die übrigen Kosten von 7.889.598 EUR werden nach derzeitigem Stand in den Jahren 2024 und 2025 verausgabt.

Mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2022/2023 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 24. November 2022 stehen bis einschließlich des Haushaltsjahres 2023 2.250.000 EUR gesichert zur Verfügung.

r die Haushaltsjahre 2024 und 2025 waren zudem in Summe 4.250.000 EUR eingeplant, sodass für das Vorhaben Auszahlungen in Höhe von insgesamt 6.500.000 EUR vorgesehen waren. Die Differenz aus den aktuellen und den bislang veranschlagten Gesamtkosten beträgt somit 4.942.098 EUR.

Zur Absicherung der Finanzierung werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung Mittel aus anderen Maßnahmen des Teilhaushaltes 07 im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt und in der nächsten Haushaltsplanung wieder entsprechend zugeordnet. Dies ist aufgrund zeitlicher Verschiebungen im Ablauf der Maßnahmen möglich. Auch werden die Ansätze der Haushaltsjahre 2024 und 2025 für den Ersatzneubau der Sporthalle Friedenshof I in der kommenden Haushaltsplanung entsprechend der aktuellen Gesamtkosten angepasst.

Den Auszahlungsansätzen stehen geplante Einzahlungen aus Fördermitteln und Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 5.200.000 EUR gegenüber.

Die Hansestadt Wismar erhält eine Zuwendung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von bis zu 3.800.000 EUR. Weiterhin wurden Sonderbedarfszuweisungen beantragt. Da letztere noch nicht beschieden wurde, wird vorsichtig mit einer Zuweisung in Höhe von 2.300.000 EUR gerechnet.

In Summe erhält die Hansestadt somit voraussichtlich 6.100.000 EUR von Bund und Land für die Umsetzung der Maßnahme. Demnach werden für dieses Vorhaben Mehreinzahlungen in Höhe von 900.000 EUR erwartet, welche in der nächsten Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42402.68166XX/ TH 07

Einzahlung in Höhe von

1.800.000 EUR

Produktkonto /Teilhaushalt:

42402.7852200/ TH 07

Auszahlung in Höhe von

3.500.000 EUR

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

785XXXX/ TH 07

Auszahlung in Höhe von

1.302.500 EUR

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre 2024/2025

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42402.68166XX/ TH 07

Einzahlung in Höhe von

4.300.000 EUR

Produktkonto /Teilhaushalt:

42402.7852200/ TH 07

Auszahlung in Höhe von

7.889.598 EUR

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten:

Maßnahme-Nr.: 42402001

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

X

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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