Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2023/4657
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Hansestadt Wismar - Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Treumann, Corinna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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15.03.2023
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.03.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß
§ 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsdurchführung des Haushaltsjahres 2019.
Begründung:
Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung eines Haushaltsjahres zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern geprüft.
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar sowie des Städtebaulichen Sondervermögens zum
31. Dezember 2019 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019.
Jens-Holger Schneider
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
