Beschlussvorlage - VO/2023/4608

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar.

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Sachverhalt

Begründung:

In der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar wird der § 3 Gegenstand des Eigenbetriebes erweitert um ambulante Pflege-, Betreuungs- und weitere unterstützende Dienstleistungen.

 

Ein weiteres Ziel der Seniorenheime der Hansestadt Wismar ist es, Bewohner*innen in den eigenen Wohnungen (insbesondere unsere Mieter*innen im Betreuten Wohnen) pflegerisch und hauswirtschaftlich zu versorgen und zu betreuen. Soziale Isolation und Einsamkeit soll vermieden werden. Die Mieter*innen wünschen sich einen verlässlichen Ansprechpartner, der umfassende Unterstützung und Beratung anbietet.

 

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Ausbildung unserer zukünftigen Fach- und Hilfskräfte.

Alle Auszubildenden müssen im 2. Ausbildungsjahr ein 400 Stunden – Praktikum in einem ambulanten Pflegedienst absolvieren. Derzeit gelingt dieses nur sehr schwer bei fremden Pflegediensten vor Ort. Teilweise müssen die Auszubildenden ein Praktikum in Grevesmühlen oder weiter entfernt absolvieren.

Die Auszubildenden müssen begleitende Stunden mit Praxisanleitung nachweisen, ansonsten wird es nicht anerkannt und die Auszubildenden werden nicht zur Prüfung zugelassen. Verfügt der kooperierende Pflegedienst nicht über Praxisanleiter*innen, muss dies zusätzlich durch unsere eigene Praxisanleitung gewährleistet werden.

 

Da wir eine Vielzahl von Auszubildenden unterbringen müssen, erwarten bereits jetzt die ersten Pflegedienste eine Bezahlung des Aufwandes für die Ausbildung unserer Auszubildenden.

 

Eine Erweiterung unseres Portfolios um ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen ist demzufolge angedacht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in he von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 2 EigVO M-V

 

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Anlagen

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