Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2023/4636

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

Bei der ersten Haltelinie vor der Einmündung ist ein Schild mit der Aufschrift "bei Rot Einfahrt freihalten" zu sehen. Dieses Schild gibt fälschlicherweise den Eindruck, dass man bei Rot bis an die zweite Haltelinie fahren kann, solange man die Einfahrt freihält. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 20.01.1992 - 6 U 271/91, ist dies jedoch nicht zulässig. Demnach muss bei Rot an der ersten Haltelinie gehalten werden, andernfalls begeht man einen "Haltelinienverstoß". Der grüne Pfeil an der Ampel führt aus denselben Gründen zu Verwirrung.

 

Dazu hat die Fraktion folgende Fragen: 

1.     Wer ist für die Beschilderung zur Verkehrssicherheit dieser  Straße zuständig?

2.     Ist der Verwaltung die Situation bekannt?

3.     Wurde die Situation schon der zuständigen Behörde weitergeleitet? Wenn ja, mit welchem Sachstand? 

 

 

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Anlagen

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