Beschlussvorlage - VO/2023/4605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 angefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Ostseebad Insel Poel und den Gemeinden des Amtes Neuburg.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Bürgerschaft beschloss auf ihrer Sitzung am 19.12.2019 VO/2019/3244-03 die Schutzzieldefinition und die Aufgabenwahrnehmung und die daraus resultierenden Anforderungen an die Struktur und die Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Begutachtung durch die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH. Außerdem beschloss sie, dass aufgrund der Empfehlung des Gutachters die Hansestadt Wismar Gespräche mit den Umlandgemeinden aufnehmen werde, um das notwendige weitere Hubrettungsfahrzeug gegebenenfalls gemeinsam beschaffen zu können.

 

Herr Senator Berkhahn nahm sodann die Gespräche mit den Umlandgemeinden auf. Von diesen zeigten die Gemeinde Ostseebad Insel Poel und das Amt Neuburg Interesse an einer gemeinsamen Beschaffung einer Drehleiter. So beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel auf ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Willen der Gemeinde Ostseebad Insel Poel, zusammen mit den Umlandgemeinden gemeinsam ein Hubrettungsfahrzeug anzuschaffen, einzusetzen und zu unterhalten.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Neuburg beschloss auf seiner Sitzung am 30.09.2021 eine gemeinsame Anschaffung und Beantragung von Fördermitteln mit den Umlandgemeinden Wismar, Insel Poel und Gägelow für eine Feuerwehrdrehleiter mit Standort in Wismar.

 

Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern schrieben die Anschaffung von Drehleitern im Rahmen eines gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist zuständige Behörde das Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK). Die Hansestadt Wismar bestellte beim LPBK eine Drehleiter zu einem Preis von insgesamt 625.767,45 €. Die Drehleitern werden durch die Firma Magirus auf einem IVECO Fahrgestell aufgebaut und sollen voraussichtlich Ende des Jahres 2023 ausgeliefert werden.

 

Aus Rechtsgründen kann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht mit dem Amt Neuburg selbst geschlossen werden. Vielmehr sieht § 1 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vor, dass der Brandschutz und die technische Hilfeleistung Aufgabe der Gemeinden sind. Sie sind daher Vertragspartner dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Die zur Beschlussfassung vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, dass die Gemeinde Ostseebad Insel Poel und die Gemeinden des Amtes Neuburg sich an den jährlichen Aufwendungen und der Abschreibung beteiligen. Die insoweit anfallenden Kosten sollen spitz abgerechnet werden.

 

Auf die zu erwartenden Kosten sollen die Vertragspartner Abschlagszahlungen gemäß der Kalkulation vom 18.11.2022 leisten. Diese Kalkulation ist Gegenstand des Vertrages.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel hat auf ihrer Sitzung vom 12.12.2022 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.

Von den Gemeinden des Amtes Neuburg haben außer der Gemeindevertretung Neuburg alle Gemeindevertretungen zugestimmt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg wird sich am 24.01.2023 mit der Vereinbarung befassen.


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12600.4144300/TH06

Ertrag in Höhe von

30.419,50 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12600.6144300/TH06

Einzahlung in Höhe von

30.419,50 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Bei dem vorgenannten Wert handelt es sich um den Betrag lt. Kalkulationr das erste Jahr. Voraussichtlich werden sich die Erträge/Einzahlungen in den Folgejahren aufgrund von Kostensteigerungen erhöhen. (vgl. Anlage: Übersicht Folgekosten)

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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