Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2022/4584
Grunddaten
- Betreff:
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Beseitigung von Grabgestecken durch die Friedhofsverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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15.12.2022
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Sachverhalt
Grabgestecke, die nach alter Tradition bspw. zum Totensonntag durch die Angehörigen der Verstorbenen auf den pflegefreien Grabfeldern wie Baumgräbern gelegt werden, wurden wenige Tage später durch die Friedhofsverwaltung entfernt. Außerdem wurde in letzter Zeit durch Ausschilderung die Gestaltungsfreiheit der Gräber kontinuierlich eingeschränkt.
Je nach Wahl der Art der Grabstätte sind hinsichtlich der Gestaltung Grenzen gesetzt. Einige Bürgerinnen und Bürger haben z.B. anlässlich des Totensonntags auch auf pflegefreien Grabfeldern Grabschmuck, Eindeckungen usw. dennoch abgelegt und die Entfernung führte zu Unmut.
Offensichtlich gibt es hierbei Verständnisprobleme und das Bedürfnis, nach der Wahl einer pflegefreien Grabstätte, dann doch eine gewisse Gestaltung vornehmen zu wollen. Es gibt aus Sicht der Fraktion nur zwei Möglichkeiten, entweder die Gestaltungswünsche an anderer Stelle zuzulassen oder die Grabgestaltung durch die Friedhofsverwaltung entfernen zu müssen, ohne dass die Kosten für die Beseitigung je umgelegt werden können auf die Verursacher weil diese in der Regel ja nicht bekannt sein werden.
Hierzu hat die Fraktion folgende Fragen:
1. Gibt es die Möglichkeit, durch entsprechende Erklärungen bei Wahl der entesprechenden Art der Grabstätte die Kenntnisnahme der damit möglicherweise im Zusammenhang stehenden Gestaltungsbeschränkungen ausdrücklich zu dokumentieren, um Missverständnissen vorzubeugen?
2. Sieht die Verwaltung der Hansestadt Wismar Möglichkeiten, den Besuchern pflegfreier Grabfelder eine besondere Fläche zur Verfügung zu stellen, auf der zentral Grabschmuck abgelegt werden kann?
3. Welche Kosten (inklusive Zeitaufwand) entstehen durch die Entfernung unberechtigt abgelegten Grabschmucks jährlich?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, mit einem späteren Wunsch umzugehen, die Grabstätte trotz der Wahl einer pflegefreien Grabform dann doch pflegen zu wollen?
