Beschlussvorlage - VO/2022/4560

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 6. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2023 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen.
 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Zum 31.12.2022 läuft der derzeitig geltende 2-Jahres-Kalkulationszeitraum aus, so dass eine Neukalkulation der Abwassergebühren ansteht. Wie in vielen anderen Branchen sieht sich der Bereich Abwasserentsorgung ebenfalls mit den aktuellen Markt- und Preisentwicklungen konfrontiert. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen insbesondere bei Energie-, Rohstoff-, Zins- und Baukosten erachtet die Verwaltung eine Anpassung der Abwassergebühr zum 01.01.2023 als notwendig. Aus der beigefügten Zusammenfassung zur Kostenentwicklung im Vergleich der Vorkalkulationen (VK) 2023 zu 2022 sind die wesentlichen Erhöhungen in folgenden Positionen zu sehen:

 

-          Es wurde ein Anstieg der Materialkosten um ca. 14 % berücksichtigt.

  • Hauptkostentreiber ist hierbei die Marktsituation bei den Zuschlagstoffen (insbesondere Fäll- und Flockungsmittel für die Abwasserklärung). Das Eisen-III-Clorid ist derzeit am Markt schwer bzw. nicht erhältlich. Die Kosten haben sich wesentlich erhöht (derzeit das 4-fache). Ersatzstoffe sind erhältlich aber auch teurer.

 

-          Der Anstieg der Position „Bezogenen Leistungen“ wurde mit knapp 40 % ausgewiesen.

  • Zu den „Bezogenen Leistungen“hlen insbesondere die Energiekosten. Laut Information unseres Energieversorgers rechnen wir mit einer Verdoppelung der Stromkosten. Es wurde bei der vorliegenden Kalkulation daher eine Kostenerhöhung um 335 T€ berücksichtigt.
  • Erhöhen wird sich auch der Aufwand für Reparatur und Instandhaltung. Zu den notwendigen geplanten anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen wird der Kostenanstieg durch den starken Anstieg der aktuellen Marktpreise beeinflusst.
  • Reduziert wird die Kostenerhöhung der Position „Bezogene Leistungen“ durch die geplanten Wenigerkosten für die Entsorgung des Klärschlamms. Durch das aktuelle Ausschreibungsergebnis rechnen wir hier mit einer Minderung um125 T€.

 

-          Bei den Personalkosten, bestehend aus Löhnen, Gehältern sowie sozialen Abgaben, weisen wir im vorliegenden Vergleich eine Kostenerhöhung um 5% aus. Aufgrund des aufgekündigten Tarifvertrages stehen Anfang 2023 Tarifverhandlungen an. Hier rechnen wir mit einer deutlichen Lohnerhöhung für die Mitarbeiter. Der Tarifvertragspartner fordert eine Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich.

 

-          Der Kostenanstieg in der Position Abschreibungen erfolgt planmäßig und ist Ergebnis unserer Investitionen im Abwasserbereich.

 

Optimistisch waren wir in der Annahme der Entwicklung der abgerechneten Abwassermengen. Wir haben bei der Kalkulation mit einer gleichbleibenden Menge von 2.900.000 m3 gerechnet. Natürlich kann es bei den vielen Aufrufen zu Sparmaßnahmen auch zu einer Reduzierung der abgerechneten Abwassermengen kommen. Sollten wir diese Überlegung bereits bei der Kalkulation berücksichtigen, würde z. B. allein eine Senkung der Abwassermenge um 100.000 m3 auf 2.800.000 m3 eine weitere Gebührenerhöhung um 10 Cent/m3 nach sich ziehen.

 

Wir schlagen vor,

-          nur einen einjährigen Kalkulationszeitraum beschließen zu lassen. Die Kostenentwicklung muss weiterhin zeitnah beobachtet werden. Es ist derzeit sehr schwer, eine realistische Kalkulation vorzulegen. Bei einer Ein-Jahres-Kalkulation haben wir dann die Möglichkeit, schnellstmöglich mit der Gebührenkalkulation 2024 auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.

-          Weiterhin ermöglicht ein einjähriger Kalkulationszeitraum, dass die mit dem Jahresabschluss 2020 gebildete Gebührenrückstellung vollständig in der Jahreskalkulation 2023 berücksichtigt werden kann. Bei einer 2-Jahres-Kalkulation würde diese auf zwei Jahre verteilt werden und daher zu einer geringeren Reduzierung der anzusetzenden gebührenfähigen Kosten und somit zu einerheren Abwassergebühr führen.

-          Die mit dem Jahresabschluss 2021 gebildete Gebührenrückstellung ist wegen des derzeitigen 2-Jahres-Kalkulationszeitraumes zunächst mit dem Ergebnis des Jahres 2022 zu verrechnen. Das Gesamt-Rückstellungsergebnis (welches derzeit noch nicht bekannt ist), wird bei den nachfolgenden Kalkulationen der Jahre 2024 ff. berücksichtigt werden.

-          die Abwassergebühr von derzeit 2,40 €/m3 um 0,20 €/m3 auf 2,60 €/m3 zu erhöhen. Das entspricht einer Gebührenerhöhung um 8,43 %. Ein Referenzhaushalt von 3 Personen müsste dann mit einer Gebührenerhöhung für die Abwasserbeseitigung von ca. 28 €/Jahr rechnen (128 Liter pro Person und Tag --> entspricht ca. 47 m3/Jahr pro Person).


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                         X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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