Beschlussvorlage - VO/2020/3478-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Claudia Grohmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 11.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Verantwortlich:
- Grohmann, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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06.12.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den um die Medienbildungskonzepte der Rudolf-Tarnow-Grundschule, der Grundschule am Friedenshof, der Hanse-Grundschule und der Fritz-Reuter-Grundschule ergänzten Medienentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar (Anlage 1) und beauftragt den Bürgermeister mit der schrittweisen technischen und personellen Umsetzung.
Sachverhalt
Begründung:
Die Ergänzung des Medienentwicklungsplans ist im Rahmen der Umsetzung des DigitalPaktes Schulen formal notwendig. Im ursprünglichen Beschluss fehlten die Medienbildungskonzepte der Tarnow-Grundschule, der Grundschule am Friedenshof, der Hanse-Grundschule und der Reuter-Grundschule. Diese Konzepte werden mit diesem Beschluss in die Planung eingebunden.
Die Hansestadt Wismar hat im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als Schulträger auf Grundlage der von den Schulen jeweils erarbeiteten pädagogisch begründeten Medienbildungskonzepte (MBK) einen entsprechenden Medienentwicklungsplan (MEP) zu erarbeiten, umzusetzen und fortzuschreiben, um die technische Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien herzustellen und deren Funktionalität stetig zu gewährleisten.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des MEP (VO/2020/3478) am 24.09.2020 hatten nachfolgend genannte Schulen ein durch die jeweilige Schulkonferenz beschlossenes MBK vorgelegt:
1. Ostsee-Schule Beschluss Schulkonferenz: 03.03.2020
2. B.-Brecht-Schule Beschluss Schulkonferenz: 31.03.2020
3. Seeblick- Schule Beschluss Schulkonferenz: 18.05.2020
Um die Digitalisierung der im Neubau befindlichen Neuen Grundschule (jetzt Hanse-Grundschule) sowie der in der Sanierung befindlichen Fritz-Reuter-Grundschule umzusetzen, wurden im Jahr 2020 Zielvereinbarungen zur Entwicklung eines schulischen Medienbildungskonzeptes geschlossen. Der am 24.09.2020 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossene Medienentwicklungsplan richtete sich demnach hinsichtlich der Planung und Umsetzung zunächst auf diese fünf Schulen aus.
Alle sieben Schulen in kommunaler Trägerschaft haben inzwischen vereinbarungsgemäß schuleigene Medienbildungskonzepte erarbeitet und diese von der Schulkonferenz beschließen sowie vom staatlichen Schulamt M-V genehmigen lassen.
Mit der nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegten Version 2.0 des Medienentwicklungsplans (Anlage 1) sind die Medienbildungskonzepte der nachfolgend genannten Schulen
- Hanse-Grundschule (Anlage 2)
- Fritz-Reuter-Grundschule (Anlage 3)
- Rudolf-Tarnow-Grundschule (Anlage 4)
- Grundschule am Friedenshof (Anlage 5)
ergänzend unter Punkt 3.2.4., 3.2.5., 3.2.6 und 3.2.7. in den Medienentwicklungsplan aufgenommen worden.
Die Hansestadt Wismar ist im Rahmen ihrer Schulträgerschaft verpflichtet, bis zum 31.12.2022 einen auf die beschlossenen Medienbildungskonzepte der Schulen abgestimmten Medienentwicklungsplan zu erstellen, um die Fördererfordernisse für eine Zuwendung aus dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ gemäß DigitalPaktFöRL M-V zu erfüllen.
Über den aktuellen Umsetzungsstand der Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar wurde bereits über den BA/2022/4543 ausführlich informiert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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17,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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5
|
(wie Dokument)
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866,8 kB
|
