Beschlussvorlage - VO/2021/4022-17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt ergänzend zur Haushaltssatzung 2022/2023 Änderungen zur Haushaltssatzung 2023 im Bereich der Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung, Gemeindeanteile für Kindertagesstätten, der FAG-Zuweisungen, der Höhe der Kreisumlage und Kostenanpassungen im Bereich der Investitionen.

 

Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Erträge für das Haushaltsjahr 2023 werden von bisher 83.698.900 EUR auf 76.989.700 EUR, der Gesamtbetrag der Aufwendungen von bisher 93.152.200 EUR auf 102.455.000 EUR, der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von bisher 73.534.700 EUR auf 67.337.000 EUR und die laufenden Auszahlungen von 81.373.400 EUR auf 90.676.200 EUR geändert.

 

Des Weiteren verringern sich die investiven Einzahlungen von bisher 19.686.500 EUR auf 19.303.700 EUR, die investiven Auszahlungen erhöhen sich von bisher 23.737.000 EUR auf 26.810.300 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.600.000 EUR festgesetzt.

 
 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dieser Bezugsvorlage zur Vorlage 2021/4022-16 wird der Austausch der Seiten 24 bis 26 des Ergänzungsbeschlusses vorgenommen. Wir erhielten am gestrigen Tag einen Hinweis unserer Kommunalaufsicht (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V), dass die Haushaltssatzung 2022/2023 mit den Änderungen für das Jahr 2023 zu beschließen ist. Der Ihnen vorliegende Beschlussvorschlag ist entsprechend auch so formuliert. Aus formellen Gründen wird die in der Anlage dargestellte Haushaltssatzung um das Jahr 2022 ergänzt. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts. Die Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2022 bleiben unberührt.

 

Zur Vollständigkeit ist dieser Bezugsvorlage der Ergänzungsbeschluss 2023 aus der Vorlage 2021/4022-16 beigefügt.

 

Aufgrund der derzeitigen Krisensituation, hervorgerufen durch den Konflikt in der Ukraine und den Auswirkungen durch die andauernde Corona-Pandemie, sind weiterhin Lieferketten gestört und Rohstoffpreise sowie Energiekosten steigen auf ein bisher nicht abschätzbares Niveau.

 

Daraus resultieren weitreichende wirtschaftliche Folgen, welche die finanzielle Situation der Hansestadt Wismar im erheblichen Umfang treffen. Aufgrund dieser Entwicklung wurde bereits im März diesen Jahres entschieden, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 einer Anpassung bedarf. Dementsprechend erfolgte durch die Rechtsaufsichtsbehörde zunächst nur die Genehmigung für das laufende Haushaltsjahr 2022. Die ursprüngliche Fassung der Haushaltssatzung 2022/2023 wurde mit Beschluss der Bürgerschaft am 16.12.2021 gefasst.

 

Die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts sowie des unterbrochenen Warenverkehrs reichen von Engpässen bei verschiedensten Gütern bis hin zu teils enormen Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen. Besonders betroffen ist unter anderem die Energieversorgung. Hier sind starke Preissteigerungen seit Beginn des Konfliktes zu verzeichnen, welche nunmehr auch an die Verbraucher weitergeben werden. Dabei ist eine weitere Preiserhöhung nicht auszuschließen. Darüber hinaus sind ebenfalls die Kosten für Baustoffe von den vorgenannten Auswirkungen in erheblichem Maße betroffen. Dies hat zur Folge, dass für städtische Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen. Aber auch unvorhergesehene Ereignisse bei laufenden Investitionsmaßnahmen erfordern im Jahr 2023 eine Anpassung der Ansätze. Da diese Entwicklungen ebenfalls die städtischen Beteiligungen betreffen, wird überdies mit sinkenden Gewinnausschüttungen an die Stadt gerechnet.

 

Bundes- oder Landeshilfen zur Abmilderung der vorgenannten Auswirkungen wurden für die Kommunen bislang nicht beschlossen.

 

Die weitere Entwicklung der Situation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es ist jederzeit möglich, dass sich diese verschärft, aber auch entspannt. Aufgrund dieser Unsicherheit gestaltet sich die Bestimmung der notwendigen Mittel schwierig.

 

Die geänderte Satzung zum Haushalt 2022/2023 mit den entsprechenden Anlagen ist als Anlage beigefügt.

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise zur Haushaltssatzungsänderung 2022/2023 ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

Siehe Anlage

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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