Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2022/4552

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1.     Welche Planung ist der Verwaltung für das Gebäude in der Ulmenstraße 87 in Wismar bekannt? Welche Planungen ist für die Nebengebäude bekannt, einschließlich der rückwärtigen leerstehenden 3-geschossigen Bebauung?

2.     Steht das Gebäude unter Denkmalschutz? Wenn ja, steht das Nebengebäude auch unter Denkmalschutz?

3.     Welche Schritte hat die Verwaltung bisher zur Erhaltung und Instandsetzung des ortsbildprägenden Gebäudes unternommen?

4.     Liegt für die Fällung der Großbäume auf dem Grundstück Ulmenstraße 87 eine Fällgenehmigung vor? Falls ja, wie ist die Begründung der Fällgenehmigung?

5.     Liegt für den Umbau des Nebengebäudes eine Genehmigung vor? Falls ja, wurde für die Prüfung der Baugenehmigung die Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutzes eingeholt? Falls nein, warum nicht?

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