Beschlussvorlage - VO/2022/4527
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum KfW Förderprogramm 432 - "Energetische Sanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT; 20.1 Abt. Kämmerei
- Verantwortlich:
- Danigel-Ousaouri, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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08.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt, für die Erstellung von Konzepten zu den Vorhaben „Energetische Sanierung für das Quartier Friedenshof“ und „Energetische Sanierung für das Quartier Wendorf“ im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung (KfW 432)“ Fördermittel zu beantragen.
Sachverhalt
Begründung:
Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2030 und 2050 sind zusätzlich Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren durch Steigerung der Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung erforderlich. Mit diesem KfW-Förderprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen u. a. die Entwicklung von integrierten Quartierskonzepten unterstützt.
Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, naturfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotentiale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien in der Quartiersversorgung und Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf.
Die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, die Wohnungsgenossenschaften Wismars, die Stadtwerke Wismar GmbH und die Hansestadt Wismar beabsichtigen die Umsetzung einer energetischen Quartierssanierung für die Quartiere Friedenshof und Wendorf durchzuführen.
Entscheidungsgrundlage für die Sanierung soll jeweils ein zu erstellendes integriertes Quartierskonzept sein. Diese Studien soll mögliche Energieeinsparpotentiale im Quartier, ein Konzept zur CO2-Reduzierung in der vorhandenen dezentralen Wärmeversorgung sowie die Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien aufzeigen. Neben den energetischen Aspekten sollen auch Fragen einer klimafreundlichen Mobilität, der Barrierefreiheit und Anpassung an den Klimawandel im Quartier untersucht werden.
Die inhaltlichen Ziele der beiden zu erstellenden integrierten Quartierkonzepte bauen dabei auf den Zielen des „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) der Hansestadt Wismar und den Ergebnissen eines bereits erfolgten Strategiedialoges der Projektpartner auf.
Die Hansestadt Wismar wird mittels Weiterleitungsvereinbarung die Organisation und Fördermittel des Projektes auf die Stadtwerke Wismar GmbH als kommunale Beteiligungsgesellschaft übertragen.
Zur inhaltlichen Lenkung des Projektes wird ein Steuerungskreis gebildet, in dem neben den beteiligten Wohnungsunternehmen und den Stadtwerken auch die Hansestadt Wismar vertreten sein wird. Seitens der Verwaltung wird das Bauamt, der ISEK-Beauftragte der Stadt sowie ein Vertreter des Bürgermeisters Teil des Steuerungskreises sein.
Die Bürgerschaft wird durch Fortschrittsberichte über die Entwicklungen informiert.
Für den Austausch mit den Bewohnern des jeweiligen Quartiers stehen neben geplanten Workshops auch Ansprechpartner aus den Wohnungsunternehmen als Kontaktpersonen bereit.
Die Gesamtkosten für die Konzepterstellung zu beiden Projekten belaufen sich auf 300.000 Euro, d. h. für die jeweilige Erstellung der Studie fallen Projektkosten von 150.000 Euro für das Quartier Friedenshof bzw. das Quartier Wendorf an.
Der Zuschuss aus dem Förderprogramm „Energetische Sanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW 432)“ beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Im Hinblick auf die Erstellung der Quartierkonzepte ist dies jeweils ein Zuschuss von 112.500 Euro für das Quartier Friedenshof bzw. das Quartier Wendorf.
Demzufolge ist ein Eigenanteil von 25 % jeweils in Höhe von 37.500 Euro von der Kommune zu erbringen. Allerdings können im Falle der Weiterleitung 10 % des Eigenanteils vom begünstigten Dritten, wie z. B. einem kommunalen Unternehmen, übernommen und die verbleibenden 15 % durch Mittel der an der Umsetzung beteiligten Akteure finanziert werden.
Für die Quartierkonzepte Friedenshof und Wendorf wird der Eigenanteil gemeinsam durch die Stadtwerke Wismar GmbH und die beteiligten Wohnungsunternehmen geleistet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100 4144100/ TH04 | Ertrag in Höhe von | 225.000€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100 5412000/ TH04 | Aufwand in Höhe von | 225.000€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100 6144100/ TH04 | Einzahlung in Höhe von | 225.000€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100 7412000/ TH04 | Auszahlung in Höhe von | 225.000€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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308,5 kB
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