Beschlussvorlage - VO/2022/4519
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Leipholz, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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01.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar sowie die Kalkulation 2023 (Anlage 3) auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
Sachverhalt
Begründung:
Der Kalkulationszeitraum der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar endet zum 31.12.2022. Eine neue, umfangreiche Kalkulation wurde durch den Bereich der Finanzen erarbeitet. Entsprechend § 6 Abs. 2d Kommunalabgabengesetz M-V wurde sich auf Grund der derzeitigen ungewissen wirtschaftlichen Lage für einen einjährigen Kalkulationszeitraum entschieden. Es ergibt sich eine geringe Gebührenunterdeckung in Höhe von 19.647,37 €.
Dies entspricht 0,4 % des geplanten Gebührenbedarfs. Daher wird vorgeschlagen die Steigerung nicht an die Gebührenpflichtigen weiterzugeben und die bisherigen Gebührensätze beizubehalten.
Die Kalkulation stellt die Grundlage zur Gebührenerhebung dar.
Des Weiteren wurde die Ermächtigung zur Übertragung der Ausfertigung und des Versands der Bescheide sowie die Gebühr für die Abholpauschale der Elektroaltgeräte in Höhe von 5,00 € aufgenommen. § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar wurden konkretisiert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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551,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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188,8 kB
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