Beschlussvorlage - VO/2022/4516-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Leipholz, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Begründung:
Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar vom 1. Januar 2010 mit den sieben Änderungssatzungen (2012-2020) wurde überarbeitet. Die Überarbeitung hat einen Umfang, der nicht mehr einer Änderungssatzung entspricht. Daher wird vorgeschlagen die Straßenreinigungssatzung zum 1. Januar 2023 als Neufassung zu beschließen.
Wesentliche Änderungen in der Straßenreinigungssatzung sind zu finden:
- Darstellung der Präambel
- Darstellung der Reinigungsklassen
- Konkretisierung der Art und des Umfangs der Schnee- und Glättebeseitigung
- Aufnahme von Straßen
In der Nachbereitung der Sitzung des Eigenbetriebsausschusses vom 1. November 2022 ist aufgrund der geführten Diskussion die dem Ausschuss mit Beschlussvorlage Nr. VO/2022/4516 vorgelegte Straßenreinigungssatzung wie folgt zu verändern:
§ 7 Abs. 1 Nr. 7 Satzung zur Straßenreinigung für die Hansestadt Wismar | § 7 Abs. 1 Nr. 7 Satzung zur Straßenreinigung für die Hansestadt Wismar |
Entwurf | Neuer Vorschlag |
Zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte nach den Nummern 1 bis 6 dieses Absatzes sind in der Regel abstumpfende Stoffe, die keine Belastung für die Umwelt verursachen können, wie bspw. Sand oder Steingranulat zu verwenden. Dies gilt auch für Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen, für Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Eisglätte vom Gehweg aus beseitigt werden können. | Zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte nach den Nummern 1 bis 6 dieses Absatzes sind in der Regel abstumpfende Stoffe, die keine Belastung für die Umwelt verursachen können, wie bspw. Sand oder Steingranulat, jedoch nicht Salz zu verwenden. Dies gilt auch für Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen, für Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Eisglätte vom Gehweg aus beseitigt werden können. |
Diese Änderung war notwendig, da weiterhin daran festgehalten werden soll, dass die übertragenen Aufgaben der Anlieger zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte wie bislang nicht mit Salz durchgeführt werden sollen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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179,2 kB
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