Beschlussvorlage - VO/2022/4496
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar vom 29.06.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20.1 Abt. Kämmerei; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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07.11.2022
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Begründung:
In der Sitzung vom 28.10.2021 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die 2. Änderungs-satzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar (siehe Lesefassung - Anlage 1) beschlossen.
Mit Wirkung zum 31.12.2022 endet der bisherige Vertrag mit der Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH. In der Sitzung vom 25.08.2022 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar, nach vorheriger europaweiter Ausschreibung, den Auftrag hinsichtlich der Unterbringung und niedrigschwelligen Betreuung von 11 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung der Anzahl auf 15 Obdachlose) ab dem 01.01.2023 an die Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH zu vergeben (siehe VO/2022/4384).
Die in § 4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar genannten Benutzungsgebühren in Höhe von 491,42 € pro Monat je zugewiesenem Platz können dementsprechend nur noch bis zum 31.12.2022 erhoben werden. Die Benutzungsgebühren sind ab dem 01.01.2023 nunmehr an die künftigen Kosten anzupassen.
Die Änderung zur bisherigen Satzung betrifft lediglich die Höhe der Benutzungsgebühr (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Weitere Änderungen gegenüber der ursprünglichen Satzung wurden nicht vorgenommen. Der Vergleich ist als Synopse in der Anlage 3 beigefügt.
Die Benutzungsgebühr wurde neu kalkuliert und beträgt künftig 694,20 € pro Monat je zugewiesenem Platz. Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt
Keine finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022. | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.4629210 THH 06 | Ertrag in Höhe von | 20.000 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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| |||
Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.6629000 THH 06 | Einzahlung in Höhe von | 20.000 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Aufgrund der Gebührenanpassung wird erwartet, dass die Erträge/ Einzahlungen im Vergleich zur Planung um 20.000 EUR auf nunmehr 95.000 EUR ansteigen werden.
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: SOG M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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48,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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4
|
(wie Dokument)
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21,2 kB
|
