Beschlussvorlage - VO/2022/4490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar.

 

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Sachverhalt

Begründung:
 

 

Die Tourist-Information Wismar (Amt für Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale) bietet eine in den letzten Jahren stetig größer gewordene Vielfalt an Stadtführungen an. Alle Stadtführungen sind sowohl für Individualtouristen als auch für Gruppen buchbar. Zusätzlich werden Reisebegleitungen außerhalb der Hansestadt Wismar angeboten. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 1. Januar 2016 (VO/2015/1592 und VO/2015/1169). Mit der nun angestrebten Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen (siehe Anlage 1) soll eine Erhöhung der Einnahmen und dementsprechend eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades erreicht werden (siehe Anlage 2).

 

  1.               Klassische und thematische Stadtführungen für Individualgäste

Mit der Preisanpassung in diesem Segment soll zum einen ein marktgerechtes Entgelt erhoben werden und zum anderen soll eine Angleichung an die Entgelte in der Hansestadt Stralsund erfolgen, mit der die Hansestadt Wismar eine gemeinsame Welterbe-Stätte bildet. Der Vergleich der Städte Lübeck, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wismar in Form einer Online-Markterkundung erbrachte das folgende Ergebnis:

 

hrungsart

 

beck

Schwerin

Rostock

Stralsund

Wismar bisher

Wismar ab 1.1.2023

Klassische

Vollzahler

12,00 €

8,00 €

9,00 €

10,00 €

7,00 €

10,00 €

Stadtführung

ermäßigt

10,00 €

6,00 €

3,00 €*

8,00 €

5,00 €

8,00 €

Themen-

Vollzahler

13,70 €

10,00 €

11,50 €

13,00 €

10,00 €

13,00 €

hrung

ermäßigt

 --

8,00 €

9,50 €

11,00 €

7,00 €

10,00 €

 

 

 

 

*= Kinder 6-14 J., Schwerbehinderte ab 50% und ggfs. eingetragene Begleitperson

 

 

 

*Stand: Juli 2022

 

Einen wesentlichen Einfluss bei der marktgerechten Ausgestaltung der Entgelte nimmt unser Anspruch, als familien- und kinderfreundliche Stadt wahrgenommen zu werden und das auch in Form von zielgruppengerechten Tarifen umzusetzen und nach außen hin zu kommunizieren. Der zukünftige Tatbestand für die kinder- und jugendbezogene Ermäßigung sieht nunmehr vor, dass Kinder und Jugendliche unter Begleitung eines Erwachsenen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises mit einer Entgeltbefreiung berücksichtigt werden. Bisher sah der Tatbestand diesbezüglich eine Entgeltbefreiung für Kinder lediglich bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres vor, wobei Schülerinnen und Schüler vom ermäßigten Tarif für Stadtführungen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, in der Regel eines Schülerausweises, profitieren konnten. Damit verfolgen wir eine Angleichung an eine weitere städtische kulturelle Einrichtung, denn die Entgeltordnung des stadtgeschichtlichen Museums SCHABBELL sieht eine analoge Regelung vor.

 

  1. Gruppenführungen und Reiseleitungen

Entgelttatbestand: Gruppenstadtführungen und Reisebegleitungen

Leistung

Anzahl der Teilnehmer

Entgelt bis 31.12.2022

Entgelt ab 01.01.2023

prozentuale Veränderung

Klassische Stadtführung

bis 30

60,00 €

100,00 €

66,67%

Dauer: 2 Stunden

bis 50

80,00 €

160,00 €

100,00%

Klassische Stadtführung

bis 30

50,00 €

90,00 €

80,00%

Dauer: 1 Stunde

bis 50

70,00 €

140,00 €

100,00%

Fremdsprachenzuschlag

pauschal/Gästeführer

16,00 €

25,00 €

56,25%

Thematische Stadtführung

bis 30

68,00 €

140,00 €

105,88%

Dauer:  2 Stunden

bis 50

88,00 €

220,00 €

150,00%

Begleitete Stadtrundfahrt

pauschal/Bus

90,00 €

120,00 €

33,33%

im eigenen Bus

 

 

 

 

Dauer: 1 Stunde

 

 

 

 

kombinierte Stadtführung

pauschal/Bus

100,00 €

150,00 €

50,00%

Dauer: 2 Stunden

 

 

 

 

(Rundfahrt + Rundgang)

 

 

 

 

Reisebegleitung im eigenen Bus

bis 4 Std.

88,00 €

140,00 €

59,09%

(bspw. Insel Poel, Meckl. Ostseeküste)

bis 8 Std.

176,00 €

220,00 €

25,00%

 

weitere Std.

22,00 €

30,00 €

36,36%

 

Entgelttatbestand: Stadtführungen r Schülergruppen

Leistung

Anzahl der Teilnehmer

Entgelt bis 31.12.2022

Entgelt ab 01.01.2023

prozentuale Veränderung

Klassische Stadtführung

bis 30

60,00 €

80,00 €

33,33%

Dauer: 2 Stunden

Klassische Stadtführung

bis 30

50,00 €

70,00 €

40,00%

Dauer: 1 Stunde

Thematische Stadtführung

bis 30

68,00 €

90,00 €

32,35%

Dauer: 2 Stunden

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein echter Vergleich der Preise für Gruppenführungen in anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns an dieser Stelle nicht möglich ist. Alle Angebote sind zu differenziert gestaltet (Gruppengrößen, Dauer derhrungen, Anzahl der teilnehmenden Personen und so weiter). Aus diesem Grunde muss auf das Heranziehen von Vergleichstarifen verzichtet. Online-Recherchen und telefonische Rücksprachen zeigten, dass sich die ab 2023 geplanten Gruppenentgelte auf einem ähnlichen Preisniveau befinden, zu dem sie auch in anderen Hansestädten angeboten werden.

 

  1. Gültigkeit, finanzielle Auswirkungen und Honorare

Die Anpassung der Entgelte für öffentliche Stadtführungen (Stadtführungen für Individualtouristen) sowie für Gruppenführungen erfolgt zum 01.01.2023.

 

Bei der Kalkulation (Anlage 2) wurde eine Gegenüberstellung des Aufwandes und der Erträge für das Gesamtangebot vorgenommen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Preisanpassung ergeben einen rechnerischen Mehraufwand in Höhe von rund 17 TEUR und einen erhöhten Ertrag von gut 73 TEUR und beabsichtigen einen Kostendeckungsgrad von 116% zu erzielen.

 

Im Zuge der Preisanhebungen wird eine parallele Anpassung der Honorarausreichung an die Gästeführerinnen und Gästeführer ab 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Anhebungen der Honorare für die Gästeführerinnen und Gästeführer sind im Verhältnis zu den Preissteigerungen bei den Entgeltanhebungen folgerichtig und angesichts des Zeitpunktes der letzten Honoraranhebung (1. Januar 2016) jetzt auch angebracht. Ein Vergleich der Honorarausreichung mit den Städten Stralsund und Rostock in Form einer telefonischen Rücksprache ergab, dass beide Städte ihre Gästeführerinnen und Gästeführer ebenfalls bei einem zweistündigen Rundgang in entsprechender Höhe honorieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4629930/03

Ertrag in Höhe von

73.200,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.5xxxxxx/03

Aufwand in Höhe von

17.000,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6629910/03

Einzahlung in Höhe von

73.200,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.7xxxxxx/03

Auszahlung in Höhe von

17.000,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in he von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr sind in der Anlage 2 Kalkulation Stadtführungen und Reiseleitungen nachzuvollziehen. Die Erträge und Aufwendungen sind abzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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