Beschlussvorlage - VO/2020/3591
Grunddaten
- Betreff:
-
Folgeantrag zur Inkommunalisierung von Wasserflächen zur Anpassung der inneren Hafen- und Werftgewässer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.3 Abt. Liegenschaften
- Bearbeiter:
- André Wulff
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 32.6 Hafenamt; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wulff, André
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.11.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
24.11.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, dass durch den Bürgermeister ein Antrag auf Inkommunalisierung von gemeindefreien Wasserflächen des Bundes im Bereich des Hafens an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V gestellt wird.
Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge der in Planung stehenden Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist ebenso die Anpassung der inneren Hafen- und Werftgewässer durch die Vorhabenträger Seehafen Wismar GmbH, ehemals MV Werften und Hansestadt Wismar vorgesehen. Um für letztgenanntes Projekt entsprechenden hoheitlichen bzw. bauplanerischen Tätigkeiten (hier: Durchführung des Planfeststellungsverfahrens) auf Wasserflächen, die im Eigentum der WSV stehen, nachgehen zu können, ist die Eingemeindung (Inkommunalisierung) von gemeindefreien Wasserflächen des Bundes in und an Seewasserstraßen gem. §11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erforderlich. Die erforderlichen Flächen sind in der Anlage 1 verortet.
Das Vorhaben der Vertiefung der Hafenzufahrt sowie der inneren Hafen- und Werftgewässer wurde bereits im Zeitraum 2008-2012 geplant, jedoch aufgrund der Änderung des Bundesverkehrswegeplans 2003 als nicht mehr vordringlich zurückgestellt. Der Seehafen Wismar setzte daraufhin im Zeitraum 2013-2018 anhand der vorhandenen Planunterlagen das aus dem Gesamtvorhaben herausgelöste Teilvorhaben „Ausbau des Seehafens, 2. Bauabschnitt“ um. Hierfür wurden bereits 2014 die landseitigen neu errichteten Hafenflächen inkommunalisiert.
Für die vorgelagerten Wasserflächen der Bundeswasserstraße Ostsee erfolgte dies noch nicht. Da die Hansestadt Wismar im Bereich der vorgelagerten Wasserflächen jedoch durch die Hafenbenutzungsordnung (bspw. Zuweisung von Liegeplätzen, Erteilen von Erlaubnissen zum Befahren der Hafengewässer für außergewöhnlich große Fahrzeuge) hoheitlich tätig wird, benötigt sie auch hierfür die erforderlichen Hoheitsrechte, die über die Inkommunalisierung herbeigeführt werden.
Die zu beantragende Inkommunalisierung kann somit beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V als Folgeantrag eingereicht werden.
Ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft, die Inkommunalisierung zu beantragen, wird vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vorausgesetzt. Um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, muss im Beschluss explizit auf die zu inkommunalisierende Wasserflächen bzw. auf die entsprechenden Koordinaten verwiesen werden, die in der Anlage 2 aufgeführt sind.
Mit dem Antrag auf Inkommunalisierung soll für die Teilfläche 1 gleichzeitig ein Antrag auf unentgeltliche Nutzung gem. §1 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetz über das Energieministerium M-V an die WSV gestellt werden. Aufgrund der im öffentlichen Interesse genutzten Wasserflächen (Schifffahrt) würden bei Genehmigung/Zustimmung des Antrages keine Nutzungsgebühren gegenüber dem Eigentümer (WSV) fällig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
173,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
296,7 kB
|
