Beschlussvorlage - VO/2022/4490
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.3 Tourismuszentrale
- Bearbeiter:
- Ute Berlin
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20.1 Abt. Kämmerei; 30 RECHTSAMT
- Verantwortlich:
- Donath, Sibylle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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08.11.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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09.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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24.11.2022
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Sachverhalt
Begründung:
Die Tourist-Information Wismar (Amt für Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale) bietet eine in den letzten Jahren stetig größer gewordene Vielfalt an Stadtführungen an. Alle Stadtführungen sind sowohl für Individualtouristen als auch für Gruppen buchbar. Zusätzlich werden Reisebegleitungen außerhalb der Hansestadt Wismar angeboten. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 1. Januar 2016 (VO/2015/1592 und VO/2015/1169). Mit der nun angestrebten Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen (siehe Anlage 1) soll eine Erhöhung der Einnahmen und dementsprechend eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades erreicht werden (siehe Anlage 2).
- Klassische und thematische Stadtführungen für Individualgäste
Mit der Preisanpassung in diesem Segment soll zum einen ein marktgerechtes Entgelt erhoben werden und zum anderen soll eine Angleichung an die Entgelte in der Hansestadt Stralsund erfolgen, mit der die Hansestadt Wismar eine gemeinsame Welterbe-Stätte bildet. Der Vergleich der Städte Lübeck, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wismar in Form einer Online-Markterkundung erbrachte das folgende Ergebnis:
Führungsart |
| Lübeck | Schwerin | Rostock | Stralsund | Wismar bisher | Wismar ab 1.1.2023 |
Klassische | Vollzahler | 12,00 € | 8,00 € | 9,00 € | 10,00 € | 7,00 € | 10,00 € |
Stadtführung | ermäßigt | 10,00 € | 6,00 € | 3,00 €* | 8,00 € | 5,00 € | 8,00 € |
Themen- | Vollzahler | 13,70 € | 10,00 € | 11,50 € | 13,00 € | 10,00 € | 13,00 € |
Führung | ermäßigt | -- | 8,00 € | 9,50 € | 11,00 € | 7,00 € | 10,00 € |
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| *= Kinder 6-14 J., Schwerbehinderte ab 50% und ggfs. eingetragene Begleitperson |
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*Stand: Juli 2022
Einen wesentlichen Einfluss bei der marktgerechten Ausgestaltung der Entgelte nimmt unser Anspruch, als familien- und kinderfreundliche Stadt wahrgenommen zu werden und das auch in Form von zielgruppengerechten Tarifen umzusetzen und nach außen hin zu kommunizieren. Der zukünftige Tatbestand für die kinder- und jugendbezogene Ermäßigung sieht nunmehr vor, dass Kinder und Jugendliche unter Begleitung eines Erwachsenen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises mit einer Entgeltbefreiung berücksichtigt werden. Bisher sah der Tatbestand diesbezüglich eine Entgeltbefreiung für Kinder lediglich bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres vor, wobei Schülerinnen und Schüler vom ermäßigten Tarif für Stadtführungen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, in der Regel eines Schülerausweises, profitieren konnten. Damit verfolgen wir eine Angleichung an eine weitere städtische kulturelle Einrichtung, denn die Entgeltordnung des stadtgeschichtlichen Museums SCHABBELL sieht eine analoge Regelung vor.
- Gruppenführungen und Reiseleitungen
Entgelttatbestand: Gruppenstadtführungen und Reisebegleitungen | ||||
Leistung | Anzahl der Teilnehmer | Entgelt bis 31.12.2022 | Entgelt ab 01.01.2023 | prozentuale Veränderung |
Klassische Stadtführung | bis 30 | 60,00 € | 100,00 € | 66,67% |
Dauer: 2 Stunden | bis 50 | 80,00 € | 160,00 € | 100,00% |
Klassische Stadtführung | bis 30 | 50,00 € | 90,00 € | 80,00% |
Dauer: 1 Stunde | bis 50 | 70,00 € | 140,00 € | 100,00% |
Fremdsprachenzuschlag | pauschal/Gästeführer | 16,00 € | 25,00 € | 56,25% |
Thematische Stadtführung | bis 30 | 68,00 € | 140,00 € | 105,88% |
Dauer: 2 Stunden | bis 50 | 88,00 € | 220,00 € | 150,00% |
Begleitete Stadtrundfahrt | pauschal/Bus | 90,00 € | 120,00 € | 33,33% |
im eigenen Bus |
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Dauer: 1 Stunde |
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kombinierte Stadtführung | pauschal/Bus | 100,00 € | 150,00 € | 50,00% |
Dauer: 2 Stunden |
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(Rundfahrt + Rundgang) |
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Reisebegleitung im eigenen Bus | bis 4 Std. | 88,00 € | 140,00 € | 59,09% |
(bspw. Insel Poel, Meckl. Ostseeküste) | bis 8 Std. | 176,00 € | 220,00 € | 25,00% |
| weitere Std. | 22,00 € | 30,00 € | 36,36% |
Entgelttatbestand: Stadtführungen für Schülergruppen | ||||
Leistung | Anzahl der Teilnehmer | Entgelt bis 31.12.2022 | Entgelt ab 01.01.2023 | prozentuale Veränderung |
Klassische Stadtführung | bis 30 | 60,00 € | 80,00 € | 33,33% |
Dauer: 2 Stunden | ||||
Klassische Stadtführung | bis 30 | 50,00 € | 70,00 € | 40,00% |
Dauer: 1 Stunde | ||||
Thematische Stadtführung | bis 30 | 68,00 € | 90,00 € | 32,35% |
Dauer: 2 Stunden |
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein echter Vergleich der Preise für Gruppenführungen in anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns an dieser Stelle nicht möglich ist. Alle Angebote sind zu differenziert gestaltet (Gruppengrößen, Dauer der Führungen, Anzahl der teilnehmenden Personen und so weiter). Aus diesem Grunde muss auf das Heranziehen von Vergleichstarifen verzichtet. Online-Recherchen und telefonische Rücksprachen zeigten, dass sich die ab 2023 geplanten Gruppenentgelte auf einem ähnlichen Preisniveau befinden, zu dem sie auch in anderen Hansestädten angeboten werden.
- Gültigkeit, finanzielle Auswirkungen und Honorare
Die Anpassung der Entgelte für öffentliche Stadtführungen (Stadtführungen für Individualtouristen) sowie für Gruppenführungen erfolgt zum 01.01.2023.
Bei der Kalkulation (Anlage 2) wurde eine Gegenüberstellung des Aufwandes und der Erträge für das Gesamtangebot vorgenommen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Preisanpassung ergeben einen rechnerischen Mehraufwand in Höhe von rund 17 TEUR und einen erhöhten Ertrag von gut 73 TEUR und beabsichtigen einen Kostendeckungsgrad von 116% zu erzielen.
Im Zuge der Preisanhebungen wird eine parallele Anpassung der Honorarausreichung an die Gästeführerinnen und Gästeführer ab 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Anhebungen der Honorare für die Gästeführerinnen und Gästeführer sind im Verhältnis zu den Preissteigerungen bei den Entgeltanhebungen folgerichtig und angesichts des Zeitpunktes der letzten Honoraranhebung (1. Januar 2016) jetzt auch angebracht. Ein Vergleich der Honorarausreichung mit den Städten Stralsund und Rostock in Form einer telefonischen Rücksprache ergab, dass beide Städte ihre Gästeführerinnen und Gästeführer ebenfalls bei einem zweistündigen Rundgang in entsprechender Höhe honorieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503.4629930/03 | Ertrag in Höhe von | 73.200,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503.5xxxxxx/03 | Aufwand in Höhe von | 17.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503.6629910/03 | Einzahlung in Höhe von | 73.200,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503.7xxxxxx/03 | Auszahlung in Höhe von | 17.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr sind in der Anlage 2 – Kalkulation Stadtführungen und Reiseleitungen nachzuvollziehen. Die Erträge und Aufwendungen sind abzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen.
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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22,8 kB
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