Beschlussvorlage - VO/2021/4022-16
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2022/2023 - Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- III Senatorin
- Bearbeiter:
- Heike Bansemer
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Schröder, Fabian-Damon
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt ergänzend zur Haushaltssatzung 2022/2023 Änderungen zur Haushaltssatzung 2023 im Bereich der Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung, Gemeindeanteile für Kindertagesstätten, der FAG-Zuweisungen, der Höhe der Kreisumlage und Kostenanpassungen im Bereich der Investitionen.
Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Erträge für das Haushaltsjahr 2023 werden von bisher 83.698.900 EUR auf 76.989.700 EUR, der Gesamtbetrag der Aufwendungen von bisher 93.152.200 EUR auf 102.455.000 EUR, der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von bisher 73.534.700 EUR auf 67.337.000 EUR und die laufenden Auszahlungen von
81.373.400 EUR auf 86.990.600 EUR geändert.
Des Weiteren verringern sich die investiven Einzahlungen von bisher 19.686.500 EUR auf 19.303.700 EUR, die investiven Auszahlungen erhöhen sich von bisher 23.737.000 EUR auf 26.810.300 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.600.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund der derzeitigen Krisensituation, hervorgerufen durch den Konflikt in der Ukraine und den Auswirkungen durch die andauernde Corona-Pandemie, sind weiterhin Lieferketten gestört und Rohstoffpreise sowie Energiekosten steigen auf ein bisher nicht abschätzbares Niveau.
Daraus resultieren weitreichende wirtschaftliche Folgen, welche die finanzielle Situation der Hansestadt Wismar im erheblichen Umfang treffen. Aufgrund dieser Entwicklung wurde bereits im März diesen Jahres entschieden, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 einer Anpassung bedarf. Dementsprechend erfolgte durch die Rechtsaufsichtsbehörde zunächst nur die Genehmigung für das laufende Haushaltsjahr 2022. Die ursprüngliche Fassung der Haushaltssatzung 2022/2023 wurde mit Beschluss der Bürgerschaft am 16.12.2021 gefasst.
Die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts sowie des unterbrochenen Warenverkehrs reichen von Engpässen bei verschiedensten Gütern bis hin zu teils enormen Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen. Besonders betroffen ist unter anderem die Energieversorgung. Hier sind starke Preissteigerungen seit Beginn des Konfliktes zu verzeichnen, welche nunmehr auch an die Verbraucher weitergeben werden. Dabei ist eine weitere Preiserhöhung nicht auszuschließen. Darüber hinaus sind ebenfalls die Kosten für Baustoffe von den vorgenannten Auswirkungen in erheblichem Maße betroffen. Dies hat zur Folge, dass für städtische Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen. Aber auch unvorhergesehene Ereignisse bei laufenden Investitionsmaßnahmen erfordern im Jahr 2023 eine Anpassung der Ansätze. Da diese Entwicklungen ebenfalls die städtischen Beteiligungen betreffen, wird überdies mit sinkenden Gewinnausschüttungen an die Stadt gerechnet.
Bundes- oder Landeshilfen zur Abmilderung der vorgenannten Auswirkungen wurden für die Kommunen bislang nicht beschlossen.
Die weitere Entwicklung der Situation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es ist jederzeit möglich, dass sich diese verschärft, aber auch entspannt. Aufgrund dieser Unsicherheit gestaltet sich die Bestimmung der notwendigen Mittel schwierig.
Die geänderte Satzung zum Haushalt 2023 mit den entsprechenden Anlagen ist als Anlage beigefügt.
Die vorgeschlagenen Verfahrensweise zur Haushaltssatzungsänderung 2023 ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
Siehe Anlage.
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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