Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2022/4484

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 34 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 20 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Mit dem vorliegenden Bericht an die Bürgerschaft über die haushalterischen Zwischenergebnisse zum Stichtag 30.06.2022 wird dieser Berichtspflicht nunmehr Rechnung getragen.

 

Ebenso werden die durch die Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan 2022/2023 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte abgerechnet.

 


 

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Anlagen

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