Beschlussvorlage - VO/2022/4519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die rgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar sowie die Kalkulation 2023 (Anlage 3) auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Kalkulationszeitraum der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar endet zum 31.12.2022. Eine neue, umfangreiche Kalkulation wurde durch den Bereich der Finanzen erarbeitet. Entsprechend § 6 Abs. 2d Kommunalabgabengesetz M-V wurde sich auf Grund der derzeitigen ungewissen wirtschaftlichen Lage für einen einjährigen Kalkulationszeitraum entschieden. Es ergibt sich eine geringe Gebührenunterdeckung in Höhe von 19.647,37 €.

Dies entspricht 0,4 % des geplanten Gebührenbedarfs. Daher wird vorgeschlagen die Steigerung nicht an die Gebührenpflichtigen weiterzugeben und die bisherigen Gebührensätze beizubehalten.

Die Kalkulation stellt die Grundlage zur Gebührenerhebung dar.

Des Weiteren wurde die Ermächtigung zur Übertragung der Ausfertigung und des Versands der Bescheide sowie die Gebühr für die Abholpauschale der Elektroaltgeräte in Höhe von 5,00 € aufgenommen. § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar wurden konkretisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                        X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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