Beschlussvorlage - VO/2022/4464
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Lindenau, Silke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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04.10.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.897.350,32 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 396.383,74 € fest.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 396.383,74 € soll wie folgt verwendet werden:
- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke 50.000,00 €
- Zuführung zur freien Rücklage 79.950,00 €
- Zuführung zur Investitionsrücklage 266.433,74 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2021.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2021 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 396.383,74 € aus, resultierend aus der Realisierung sonstiger Erträge. In allen Einrichtungen ist der Rückgang der Belegungstage geprägt durch Corona-Infektionsgeschehen und fehlende Pflegefachkräfte.
Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:
Im Jahr 2021 konnte eine Kapazitätsauslastung von 65,64% im Haus Friedenshof, 88,14% im Haus Wendorf, 74,09% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 58,29% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 72,09% (Vorjahr: 74,79%).
Im Jahr 2021 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen, Ausstattungen und Software in Höhe von 52,1 T€ getätigt.
Es wurden für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 182,2 T€ finanziert.
Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die verhandelte Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst.
Die Personalgewinnung, insbesondere im Fachkräftebereich, gestaltet sich weiterhin problematisch. Vor allem für kurzfristige Besetzungen als Vertretung im Krankheitsfall bzw. während der Elternzeit sind kaum geeignete Fachkräfte zu akquirieren.
Der freigezogene Wohnbereich im Haus Friedenshof konnte aus genannten Gründen nicht wieder belegt werden. Neuaufnahmen sind weiterhin nur bedingt möglich.
Das Betriebsergebnis nach Abschreibungen fällt im Vergleich zum Vorjahr höher aus, insbesondere durch neu verhandelte Pflegesätze zum 01. Juli 2021 und Entlastungen (Zuschüsse) aus dem Pflege-Rettungsschirm.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.4760000/09 | Ertrag in Höhe von | 50.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.6760000/09 | Einzahlung in Höhe von | 50.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Vorgeschrieben durch: §20 Eigenbetriebsverordnung |
