Beschlussvorlage - VO/2022/4399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss: Die Bürgerschaft beschließt die Auslegung für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Hansestadt Wismar -  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den Vorschriften des § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
 

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Sachverhalt

Begründung: r den Straßenverkehrslärm, der in vielen Städten und Gemeinden die Hauptlärmquelle darstellt, sind gemäß § 47c BImSchG Bundes- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (~ 8200 Kfz pro Tag) zu kartieren. Basierend auf der Lärmkartierung ist die Hansestadt Wismar gem. § 47d BImSchG verpflichtet einenrmaktionsplan (LAP) zu erstellen. Als Kriterium für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird die Überschreitung mindestens eines der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) vorgegebenen Schallimmissionswerte (= Auslösewerte) angesehen.

Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Im Jahr 2007 wurde die erste Lärmkartierung (Stufe 1) vom LUNG durchgeführt. In dieser ersten Stufe wurden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 6 Mio. Kfz pro Jahr kartiert. r die Lärmkartierung der Stufe 2 im Jahr 2012 wurden Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht. Anhand dieser Ergebnisse wurde durch die Hansestadt Wismar ein Lärmaktionsplan (Stufe 2) erstellt und im Dezember 2017 auf der Homepage der Hansestadt Wismar veröffentlicht. Im Jahr 2017 erfolgte erneut eine Überprüfung der Lärmkartierung (Stufe 3) durch das LUNG. Es wurden Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr kartiert. Aufgrund der rmkartierung entsteht die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 3).

Entsprechend § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen fürrmaktionspläne zu beteiligen.

Die auszulegenden Unterlagen mit dem Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Anlagen befinden sich anliegend.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro): Keine

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Anlagen

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