Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2021/4155-04

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundsätzlich freuen wir uns, dass ausnahmsweise die Verwaltung bei Baumaßnahmen von Baumfällungen abgesehen hat.

 

1.       Die Verwaltung gab in BA/2021/4155-03 zu Frage 8 an, dass es eine Abstimmung mit dem „Blinden- und Sehschwachenverband“ - welcher eigentlich Blinden- und Sehbehinderten- Verein Mecklenburg-Vorpommern e.V. heißt - gab.

1.1.    Nach Rücksprache mit dem Verein, wurde uns mitgeteilt, dass dieser auf die Ausführung des Trennstreifens in einer Breite von 30 cm bestanden hat. Dies wurde auch protokolliert. Warum entspricht die Breite des Trennstreifens zwischen Fuß- und Radweg nicht den Absprachen und den normativen Vorgaben der DIN 32984 von min. 30 cm?

1.2.    Ist geplant, den Trennstreifen in beiden Fahrtrichtungen normkonform zu verbreitern?

1.3.    Das Vorhandensein eines Trennstreifens von min. 30 cm Breite ist für Blinde, welche am Langstock gehen, zwingend notwendig zur Orientierung, da bei einem schmaleren Trennstreifen dieser nicht sicher erkannt werden kann. Eine kurze Betrachtung der kürzlich fertiggestellten Baumaßnahmen mit getrennten Rad- und Fußwegen in Wismar brachte folgende Ergebnisse hervor:

         Poeler Straße / Bahnhofstraße: normkonform ein 30 cm Trennstreifen mit taktilen Noppen

         Kreuzung Lübsche Straße / Neue Werftstraße: nicht normkonform ein 22 cm Trennstreifen aus Granitkleinpflaster

         Poeler Straße / Philosophenweg: kein Trennstreifen verbaut. Nicht normkonform.

         Bgm.-Haupt-Straße: nicht normkonform ein 10 cm Trennstreifen mit taktilen Noppen verbaut.

Für die Fraktion ist kein roter Faden erkennbar und wir bitten die Verwaltung um die Darlegung ihres Konzepts zur Ausführung von Trennstreifen zwischen Fuß- und Radwegen im Wismarer Stadtgebiet.

1.4.    Das Einhalten normativer Vorgaben - wie der Breite des Trennstreifens zwischen Fuß- und Radweg - ist nicht verpflichtend. Das Einhalten schafft im Fall eines Unfalls jedoch Rechtssicherheit für die Hansestadt Wismar. Warum geht die Stadtverwaltung bewusst dieses Rechtsrisiko ein?

2.       Die Verwaltung gab in BA/2021/4155-03 als Antwort auf Frage 7.1 an, dass PKW am befahren des Fußwegs gehindert werden soll. Die Bordsteinkantenhöhe im Bereich der „großen“ Bgm.-Haupt-Straße beträgt 16 cm und die Mindestbodenfreiheit von PKW in Deutschland liegt bei 11 cm (auf ebenem Grund). Aus unserer Sicht ist es sehr unwahrscheinlich, dass PKW Fahrer regelmäßig einen 16 cm hohes Bord überfahren. Aus diesem Grund sollten die Anforderungen blinder Mitbürger Vorrang haben.

2.1.    Hat die Verwaltung andere Sperrmöglichkeiten für PKW geprüft, welche kein Hindernis für Blinde darstellen? Wenn ja, welche und was waren die Gründe sie nicht zu verwenden. Wenn nein, warum nicht?

3.       Warum werden Interessenvertretungen wie z. B. der ADFC oder Behindertenverbände, nicht grundsätzlich in alle Detailplanungen von Bauprojekten mit eingebunden?



 

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