Beschlussvorlage - VO/2022/4450
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2022 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger-Stadions
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 10.2 Abt. Hochbau; 20.1 Abt. Kämmerei; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 1 Büro der Bürgerschaft; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Verantwortlich:
- Danigel-Ousaouri, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
05.09.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.09.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger-Stadions“ im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2022 Fördermittel zu beantragen.
Sachverhalt
Begründung:
Mit Beschluss des Bundeshaushalts 2022 hat der Deutsche Bundestag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Mittel in Höhe von 476 Mio. Euro eingeplant.
Erstmals sind diese Programmmittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt, dabei sind Jahresraten bis 2027 vorgesehen.
Es sollen investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualtität im Hinblick auf ihre energetische Wirkung und Anpassungsleistung an den Klimawandel gefördert werden. Außerdem sind diese Projekte von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Im Rahmen dieses Projektaufrufs vom 28.07.2022 (Projektaufruf siehe Anlage) sollen seitens der Hansestadt Wismar für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger-Stadions“ Fördermittel beantragt werden.
Grundsätzlich ist zu dieser Maßnahme folgendes zu erwähnen:
Das Kurt-Bürger-Stadion ist ein wichtiges Dokument für die Architektur der 1950er Jahre, das sich in Bezug auf die Nutzungseigenschaften in einem prägnant einfachen aber gleichzeitig ausgesprochen zweckmäßigen Konzept darstellt. Aus diesem Grund wurde das Objekt 2008 in die Denkmalliste aufgenommen.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass es sich beim Kurt-Bürger-Stadion um ein bedeutendes stadtbildprägendes Objekt handelt in Bezug auf eine nachhaltige Stadt- und Stadtteilentwicklung.
Das Kurt-Bürger-Stadion und die angrenzenden Sportrplätze sind wichtige Trainings- und Wettkampfstätten für den Vereinssport. Insbesondere ist das Stadion Spiel- und Trainingsstätte der 1. Mannschaft des FC Anker Wismar.
Das Stadion wird darüber hinaus vom Schulsport genutzt. Neben den täglichen Unterrichtsstunden verschiedener Klassenstufen nutzen vor allem auch Vorschulgruppen das Stadion. Außerdem finden noch schulische Höhepunkte wie Sportfeste, Jugend trainiert für Olympia, und im Vorschulbereich die Bummi-Olympiade statt.
Eine quantitative und qualitative Bestandsaufnahme von Sporthallen- und Sportplatzflächen ist Bestandteil der für Wismar vorliegenden „Integrierten Sportentwicklungsplanung“. Die qualitative Bewertung beinhaltet u. a. eine bauliche Zustandsbeschreibung des Kurt-Bürger-Stadions. Die Funktionsgebäude weisen schwerwiegenden bauliche Mängel auf. Die umfassende Sanierung ist für den Bestandserhalt unerlässlich. Um die Sportplätze effektiv nutzen zu können, ist auch eine Erweiterung der Kapazitäten der Funktionsgebäude zwingend notwendig.
Es besteht erheblicher Instandhaltungs- und Modernisierungsstau, insbesondere bei den Funktionsgebäuden. Nunmehr sollen das Umkleide- und Sanitärgebäude, das Kassengebäude 2 umfassend saniert, modernisiert und umgenutzt sowie eine Erweiterungsanlage neu gebaut werden.
Im Rahmen des o.g. Förderprogramms erfolgt eine Förderung in Höhe von 45% durch den Bund. Da sich die Hansestadt Wismar nicht in einer Haushaltsnotlage befindet, greift in diesem Fall der Ausnahmetatbestand nicht und ein erhöhter Fördersatz von 75% kommt für die Hansestadt Wismar nicht in Betracht. Somit müssen bei einem Investitionsvolumen von 7.304.875 Euro für diese Maßnahme 55% Eigenmittel in Höhe von 4.017.681 Euro erbracht werden. Die Förderung durch den Bund bei einem Fördersatz von 45% beträgt 3.287.194 Euro.
Der Projektvorschlag ist bis 30.09.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. An dieser Stelle sollte diesbezüglich schon ein Bürgerschaftsbeschluss herbeigeführt worden sein, der diesen Projektvorschlag im Grundsatz trägt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.7852200/TH07 | Auszahlung in Höhe von | 200.000 Euro | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre 2023 - 2027 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.6816610/TH07 | Einzahlung in Höhe von | 3.287.194 Euro | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.7852200/TH07 | Auszahlung in Höhe von | 7.104.875 Euro | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (Maßnahme-Nr. 42400004) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
228,5 kB
|
