Beschlussvorlage - VO/2022/4447
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunales Studieninstitut M-V"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11.3 Abt. Organisation
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Stellvertretungsbefugnis von Herrn Dr. Christoph Grützmacher für das Kommunale Studieninstitut wird aufgehoben.
2. Die Bürgerschaft entsendet Frau Jana Wellnitz als Stellvertreterin des weiteren Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes kommunales Studieninstitut.
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Mitglied im Zweckverband „Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern“. Der Zweckverband Kommunales Studieninstitut M-V nimmt die Aufgabe wahr, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Verbandsgebiet gelegenen Gemeinden, Landkreise, Ämter und Zweckverbände im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fachlich qualifiziert aus- und fortzubilden sowie die nach den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen.
Neben dem Verbandsvorsteher ist die Verbandsversammlung ein Organ des Zweckverbandes, welches für alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes zuständig ist. Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung aus zwei Mitgliedern je Verbandsmitglied, der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters sowie einer sogenannten weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters. Letztere können auch leitende Mitarbeiter der Verwaltung sein.
Mit Bürgerschaftsvorlage VO/2019/3111 wurde Herr Michel Ohlerich als weiterer Vertreter der Hansestadt Wismar für die Verbandsversammlung des Kommunalen Studieninstitutes M-V bestimmt. Herr Ohlerich, inzwischen Amtsleiter des Amtes für Personal, Organisation und IT, vertritt die HWI entsprechend des Beschlusses für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft (2019-2024) im Zweckverband.
Des Weiteren wurde Herr Dr. Grützmacher als stellvertretendes weiteres Mitglied benannt. Herr Dr. Grützmacher scheidet mit Ablauf des 31.08.2022 aus dem Dienst der Hansestadt Wismar aus, sodass seine Stellvertretungsbefugnis entsprechend aufzuheben ist.
Es wird vorgeschlagen, Frau Jana Wellnitz für den Stellvertretungsfall als weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Studieninstitut zu entsenden. Frau Wellnitz ist Abteilungsleiterin der Abt. Aus- und Fortbildung im Amt für Personal, Organisation und IT. In der Zuständigkeit dieser Abteilung liegen die allgemeinen Regelungen und die Überwachung der Ausbildung der Auszubildenden inklusive der Einsatzplanung sowie die Organisation der allgemeinen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Daher ist Frau Wellnitz, ebenso wie Herr Ohlerich, aufgrund dieses Fachbezuges in der Lage, die Interessen der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes angemessen zu vertreten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Vorgeschrieben durch: § 4 Abs. 1 und 2 Satzung des Kommunalen Studieninstitutes i.V.m. § 156 Abs. 3 KVM-V |
