Beschlussvorlage - VO/2022/4403
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung im Zweckverband "Elektronische Vewaltung in Mecklenburg Vorpommern" (eGO M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11.3 Abt. Organisation
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Vertretungsbefugnis von Herrn Dr. Grützmacher im Zweckverband eGO M-V wird aufgehoben.
2. Herr Michel Ohlerich wird als Vertreter der Hansestadt Wismar für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGO M-V benannt.
3. Frau Anja Sauck wird als Stellvertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGO M-V benannt.
Sachverhalt
Begründung: Die Hansestadt Wismar ist seit 2007 Mitglied im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ (eGo-MV).
Der Zweckverband erbringt für die Städte, Ämter, Gemeinden und Landkreise aus Mecklenburg- Vorpommern Leistungen im Zusammenhang mit der Erschließung und Nutzbarmachung von EGovernment- Technologien und -Lösungen. Der Verband verfolgt unter anderem folgende Ziele:
- Erleichterung des Zugangs und des Kontaktes der Bürger und der Wirtschaft zu den Verwaltungsleistungen, unabhängig ob sie vom Land oder Kommune erbracht werden
- Straffung der verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse
- weitere Verbesserung der Qualität der Leistungen der Kommunalverwaltungen für die Bürger und die Wirtschaft
In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als oberstes Willensbildungs- und Beschlussorgan werden die Mitgliedschaftsrechte der Hansestadt Wismar gemäß § 156 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich durch den Bürgermeister wahrgenommen. Der E-Government-Zweckverband lässt aber auch eine ständige Vertretung des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu.
Mit Eilentscheidung des Hauptausschusses, bestätigt durch Bürgerschaftsbeschluss VO/2020/3474-01 wurde Herr Dr. Christoph Grützmacher als Amtsleitung des Amtes für Zentrale Dienste als Vertreter der HWI im Zweckverband eGO M-V bestimmt. Mit Austritt von Herrn Dr. Grützmacher aus dem Dienst der Hansestadt Wismar mit Ablauf des 31.08.2022 sind seine Vertretungsbefugnisse aufzuheben.
Es wird vorgeschlagen, künftig Herrn Michel Ohlerich für die Wahrnehmung der Vertretungsbefugnis der Hansestadt Wismar im Zweckverband elektronische Verwaltung vorzusehen. Herr Ohlerich ist Amtsleitung des Amtes für Personal, Organisation und IT, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Optimierung verwaltungsinterner Abläufe sowie der Einsatz von E-Government-Technologien in der Stadtverwaltung gehört. Die Interessen der Stadt im Bereich E-Government können durch Herrn Ohlerich im Zweckverband aufgrund des Fachbezugs des untergeordneten Aufgabenbereichs angemessen vertreten werden. Als Stellvertretung für Herrn Ohlerich in der Verbandsversammlung des eGO M-V wird Frau Anja Sauck vorgeschlagen. Frau Sauck ist Abteilungsleiterin der Abt. Organisation sowie stellvertretende Amtsleitung des Amtes für Personal, Organisation und IT und ebenso wie Herr Ohlerich aufgrund der fachbezogenen Leitungsaufgaben in der Lage die Mitgliedschaftsrechte der HWI im Verband angemessen zu vertreten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Durch die Teilnahme an der Verbandsversammlung fallen Reisekosten an, die je nach Veranstaltungsort unterschiedlich hoch ausfallen und daher hier nicht genau beziffert werden können.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Durch die Teilnahme an der Verbandsversammlung fallen Reisekosten an, die je nach Veranstaltungsort unterschiedlich hoch ausfallen und daher hier nicht genau beziffert werden können.
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
