Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2022/4422
Grunddaten
- Betreff:
-
Solaranlagen im Bereich des Welterbes und auf Denkmälern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.08.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, wie die Anzahl von zulässigen Solaranlagen auf Dächern und Fassaden im Bereich des Welterbes und auf Denkmälern in der Hansestadt Wismar erhöht werden kann. Auch ist zu prüfen, inwieweit das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei den Regelungen bzw. Genehmigungen der Stadt hinreichend berücksichtigt wird.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bundesregierung forciert im Rahmen der Energiewende auch den Ausbau von Solaranlagen auf bzw. an Gebäuden. In Wismar ist im Bereich der Altstadt durch die aktuelle Gestaltungssatzung die Installation von Solaranlagen sehr eingeschränkt. Insbesondere die Regel, dass die Anlagen von den touristisch besuchten Kirchtürmen nicht sichtbar bzw. einsehbar sein dürfen, kommt quasi einem fast vollständigen Verbot in der Altstadt gleich. Auch nimmt die aktuelle Gestaltungssatzung keinerlei Bezug auf die rasanten Entwicklungen bei Material und Form der Solaranlagen und deren immer besseren Integrierbarkeit in die örtliche Umgebung.
Das aktuelle Beispiel von dem Problem bei der Genehmigung einer Solaranlage auf der straßenabgewandten Seite des denkmalgeschützten Hauses in der Rostocker Straße 12-32 zeigt, dass hier vorhandene Potentiale, den Denkmalschutz mit Nachhaltigkeit zusammen zu bringen, unverständlicherweise nicht genutzt werden.
