Beschlussvorlage - VO/2022/4388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss: Die neuen Straßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ erhalten die Straßennamen „An der Osttangente“ und „Hinter der Kritzowburg“
 

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Sachverhalt

Begründung: Im Zusammenhang mit der Entwicklung des o. g. Bebauungsplangebietes werden auch neue öffentliche Verkehrsanlage (Planstraßen A, B1, B2 und C) hergestellt. Die Planstraße A verläuft in der Örtlichkeit von der Straße „Am Ring“ im Gewerbegebiet Dargetzow bis zum Nord-Ost-Zubringer (Osttangente) hinter der Ortslage „Kritzowburg“. Von der Planstraße A ist rdlich die Planstraße C als Stichstraße vorgesehen und südlich eine Ringstraße bestehend aus den Planstraßen B1 und B2.

 

Zur Einordnung in der Örtlichkeit übergebe ich Ihnen einen vereinfachten Lageplan.

 

Die Beschlussvorschläge beruhen zum einen auf historischen Bezeichnungen und zum anderen

auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten.

 

Auf, im Archiv vorliegenden alten Karten mit Flurbezeichnungen, war die immer wiederkehrende Bezeichnung der insgesamt 5 Wendungen, welche ausgehend vom Ort Kritzowburg 5 vertikal angeordnete großflächige Flurstücke bezeichnen, auffällig. Im Anhang finden sie zwei Bilder mit einem Ausschnitt einer Karte aus dem Jahr 1843, wo sie diese wiederfinden können.

 

Vorschläge für die Vergabe von zwei Straßennamen:

 

Planstraßen A und C

 

1. An der Osttangente

2. Dargetzow 4. Wendung (Fortführend zu den bereits bestehenden Straßennamen

    1. - 3. Wendung und bezugnehmend auf die historisch überlieferten ehem. Flurstücke)

3. Am Nord-Ost-Zubringer

4. An der Landwehr (Bodendenkmal „Landwehr Wismar-Hornstorf“)

 

Planstraßen B1 und B2

 

1. Hinter der Kritzowburg

2. Hinter Kritzowburg

3. Dargetzow 5. Wendung (Fortführend zu den bereits bestehenden Straßennamen

    1. - 3. Wendung bezugnehmend auf die historisch überlieferten ehem. Flurstücke)

 

Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind aus fachlicher Sicht die Straßennamen 1. „An der Osttangente“ für die Planstraßen A und C und 1. „Hinter der Kritzowburg“ für die Planstraßen B1 und B2 zu favorisieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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