Beschlussvorlage - VO/2022/4388
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von zwei Straßennamen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 60/03 "Gewerbegebiet Kritzowburg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Bearbeiter:
- Petra Borkowski
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.08.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.08.2022
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Sachverhalt
Begründung: Im Zusammenhang mit der Entwicklung des o. g. Bebauungsplangebietes werden auch neue öffentliche Verkehrsanlage (Planstraßen A, B1, B2 und C) hergestellt. Die Planstraße A verläuft in der Örtlichkeit von der Straße „Am Ring“ im Gewerbegebiet Dargetzow bis zum Nord-Ost-Zubringer (Osttangente) hinter der Ortslage „Kritzowburg“. Von der Planstraße A ist nördlich die Planstraße C als Stichstraße vorgesehen und südlich eine Ringstraße bestehend aus den Planstraßen B1 und B2.
Zur Einordnung in der Örtlichkeit übergebe ich Ihnen einen vereinfachten Lageplan.
Die Beschlussvorschläge beruhen zum einen auf historischen Bezeichnungen und zum anderen
auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten.
Auf, im Archiv vorliegenden alten Karten mit Flurbezeichnungen, war die immer wiederkehrende Bezeichnung der insgesamt 5 Wendungen, welche ausgehend vom Ort Kritzowburg 5 vertikal angeordnete großflächige Flurstücke bezeichnen, auffällig. Im Anhang finden sie zwei Bilder mit einem Ausschnitt einer Karte aus dem Jahr 1843, wo sie diese wiederfinden können.
Vorschläge für die Vergabe von zwei Straßennamen:
Planstraßen A und C
1. An der Osttangente
2. Dargetzow 4. Wendung (Fortführend zu den bereits bestehenden Straßennamen
1. - 3. Wendung und bezugnehmend auf die historisch überlieferten ehem. Flurstücke)
3. Am Nord-Ost-Zubringer
4. An der Landwehr (Bodendenkmal „Landwehr Wismar-Hornstorf“)
Planstraßen B1 und B2
1. Hinter der Kritzowburg
2. Hinter Kritzowburg
3. Dargetzow 5. Wendung (Fortführend zu den bereits bestehenden Straßennamen
1. - 3. Wendung bezugnehmend auf die historisch überlieferten ehem. Flurstücke)
Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind aus fachlicher Sicht die Straßennamen 1. „An der Osttangente“ für die Planstraßen A und C und 1. „Hinter der Kritzowburg“ für die Planstraßen B1 und B2 zu favorisieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
