Beschlussvorlage - VO/2022/4352
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar vom 19.12.2016 (Sondernutzungssatzung) und Verlängerung Nachteilsausgleich für die Wismarer Gastronomie und den Einzelhandel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Bearbeiter:
- Cindy Anlauf
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 60 BAUAMT; III Senatorin; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Anlauf, Cindy
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar vom 19.12.2016 (Sondernutzungssatzung).
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ändert ihre Beschlüsse zu den Vorlagen VO/2020/3503, VO/2020/3744, VO/2020/3744-02 und VO/2021/4164 dahingehend, dass die festgelegten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich der Gastronomie und des Einzelhandels aufgrund der COVID19-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Sachverhalt
Begründung:
Zu 1. Änderung Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar:
Die Begründung zur Änderung der Sondernutzungssatzung wird dem interfraktionellen Antrag VO/2022/4329 entnommen:
Die Zeit der harten Pandemiebeschränkungen hat im Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels zu starken Einschnitten geführt.
Um diese Bereiche bei der Bewältigung dieser Zeit zu unterstützen verlängert die Hansestadt Wismar die Unterstützungsmaßnahmen aus dem vergangenen Jahr noch einmal.
Zu 2. Verlängerung Nachteilsausgleich für die Wismarer Gastronomie und den Einzelhandel:
Bei der Begründung der Verlängerung des Nachteilsausgleichs wird auf den interfraktionellen Antrag VO/2022/4330 Bezug genommen:
Die mit den o.g. Beschlüssen getroffenen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich für die Wismarer Gastronomie und den Einzelhandel laufen zum 30.06.2022 aus. Mit dieser Vorlage wird vorgeschlagen, die Übergangszeit bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Damit sollen die Bereiche der Gastronomie und des Einzelhandels bei der Bewältigung der Folgen der pandemischen Situation unterstützt werden.
Mit der Beschlussfassung können dort, wo es rechtlich zulässig ist, auf Antrag nach Prüfung im Einzelfall erweiterte Sondernutzungsflächen ohne Erhebung von Sondernutzungsgebühren durch die Gastronomie oder Einzelhandelsunternehmen entsprechend genutzt werden.
Deckung der Mindereinnahmen:
Die Kompensation der finanziellen Ausfälle für die Sondernutzungsgebühren können aus den Mehrerträgen/ Einzahlungen der Gewerbesteuer gedeckt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54901.4322900 | Ertrag in Höhe von | -80.000EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54901.6322900 | Einzahlung in Höhe von | -80.000EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 61101.4013100 | Ertrag in Höhe von | 80.000EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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