Fraktionsantrag - VO/2013/0803

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ab 2014 wird in der Hansestadt Wismar eine Zweitwohnungssteuer eingeführt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine entsprechende Satzung vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar wird immer attraktiver. Es ist zu beobachten, dass in Wismar und Umgebung vermehrt Wohnungen und Häuser nur für kurze Zeit im Jahr genutzt werden.

Menschen mit solchen Zweitwohnsitzen generieren für die Stadt jedoch keine Zuweisungen, nutzen die Vorzüge unserer Hansestadt jedoch genau wie die Wismarer Bevölkerung.

Bei der derzeitigen Haushaltslage wäre es fatal, nicht an diese Einnahmequelle heranzugehen. Wismar ist eine der wenigen touristisch stark frequentierten Städte Mecklenburg-Vorpommerns, die eine Solche nicht umsetzen. Zweitwohnungssteuern gibt es u. a. in Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Kühlungsborn. Durch die CDU Fraktion wird diese Steuer favorisiert, um eine permanent Erhöhung anderer Steuerarten, insbesondere der Gewerbesteuer, auszuschließen.

 

 

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