Beschlussvorlage - VO/2022/4341-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt

 

-         die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen einzuführen und

-         den in der Folge entstehenden Betrieb gewerblicher Art (BgA) in einem neuen Produkt 57104 BgA „Gleisanlagen“ im Haushalt abzubilden. 

 

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Sachverhalt

Die Beratung der Vorlage VO/2022/4341 erfolgte in den April-Sitzungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses.

 

Anschließend wurde die Kalkulation verwaltungsintern überprüft und überarbeitet. Die sich daraus ergebenden Änderungen wurden eingearbeitet und der Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend geändert.

 

Die Vorlage wurde in diesem Monat erneut im Finanz- und im Wirtschaftsausschuss beraten und dort befürwortet.   

 

Der § 3 – Entgelthöhe – wurde im Ergebnis wie folgt angepasst:

 

 

 

 

 

 

 

 

alt (Stand 31.05.2022):

§ 3

Entgelthöhe

 

Das Entgelt für die Gleisbenutzung beträgt

5,60 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug und

5,07 € je genutzter Gleismeter je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug.

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

 

neu (Stand 15.06.2022):

§ 3

Entgelthöhe

 

Das Entgelt für die Gleisbenutzung beträgt

5,60 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug und

5,07 € multipliziert mit der Summe aus den jährlich genutzten Gleismetern und den eingefahrenen Eisenbahnfahrzeugen.

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

 

Da die alleinige Berücksichtigung der genutzten Gleismeter zur Aufteilung der 2. Kostengruppe unter den Nutzern zu einer Ungerechtigkeit geführttte und auch bei der Festlegung von Entgelten u.a. das Äquivalenzprinzip beachtet werden muss, wurde hier stattdessen der zuvor genannte Maßstab gewählt. Dieser Maßstab ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und nimmt die Nutzer vergleichbar in Anspruch.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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