Beschlussvorlage nicht öffentlich - VO/2022/4299
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbaumaßnahmen (Erhöhung der Einzelzimmerquote) und Wiedereröffnung des Wohnbereiches 6 am Friedenshof - Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 / 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage nicht öffentlich
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Lindenau, Silke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.06.2022
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Einzelzimmern bei der Belegung der Seniorenheime soll der Wohnbereich 6 im Haus Friedenshof mit 22 Einzelzimmern und 2 Doppelzimmern wieder eröffnet werden. Derzeit hat der Wohnbereich 36 Plätze, die seit Juni 2018 nicht belegt werden.
Dies hat eine Reduktion der Gesamtplatzzahl im Haus Friedenshof von 10 Plätzen zur Folge (derzeit 204 Plätze, angepasst 194 Plätze).
So tragen wir künftig dem Einrichtungsqualitätsgesetz Rechnung.
Konzeptionell soll der Wohnbereich 6 zu einem modifizierten Wohngruppenmodell umgebaut werden. Hierfür sind diverse Umbauten und eine moderne Ausstattung notwendig.
Des Weiteren wollen wir im Wohnbereich 6 einen Ausbildungs- und Integrationsbereich für unsere zukünftigen Pflegekräfte etablieren.
Nach ersten Hochrechnungen belaufen sich die Kosten auf ca. 650 T€ bis 700 T€. Die Finanzierung wird durch Eigenmittel erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
