Beschlussvorlage - VO/2020/3558-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von erhöhten Städtebaufördermitteln für die Instandsetzung der Heiligen-Geist-Kirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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19.05.2022
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Sachverhalt
Begründung:
Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung der Bebauung in der Altstadt Wismar
Eigentümerin: Kirchgemeinde Heiligen Geist, Lübsche Straße 31, 23966 Wismar
Das Grundstück der Heiligen-Geist-Kirche befindet sich im Block 26 des Sanierungsgebietes „Altstadt“. Bei der Kirche handelt es sich um ein bedeutsames Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.
Mit Beschluss vom 27.08.2020 (VO/2020/3558-01) hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar dem Einsatz von 975.000,00 € Städtebaufördermitteln zugestimmt.
Inzwischen ist der 1. Bauabschnitt abgeschlossen. An der Westfassade wurden die Fenster und Giebelluken instandgesetzt. Das geschädigte Brüstungsmauerwerk der Fenster wurde neu verfugt und Bautenschutzmaßnahmen sind erfolgt.
Die noch vorhandene Dachdeckung stammt aus den 1970-er Jahren. Dabei soll zu harter Mörtel verwendet worden sein, was in jüngster Vergangenheit dazu führte, dass Ziegel der Mönch-Nonne-Deckung abgängig waren und ein Fangnetz angebracht werden musste.
Im 2. Bauabschnitt der Sanierung sollen diese Schäden behoben werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Gerüstbau
- Instandsetzung des Dachstuhls incl. Glockenturm
- Überarbeiten Fugen und Mauerwerk von Wandanschlüssen, Fensterbrüstungen und Pfeilerabdeckungen
- Erneuerung Dachdeckung und
- Elektroinstallation für Beleuchtung Kirchendach u. a.
Die Umsetzung des 2. Bauabschnittes war für den Zeitraum 2022/2023 vorgesehen. Deshalb erfolgten im Februar/März diesen Jahres die Ausschreibungen zu den einzelnen Leistungen. Im Laufe des Vergabeverfahrens haben sich jedoch erhebliche Preissteigerungen ergeben. So kann sich der Dachdecker nicht mehr an sein Angebot gebunden halten. Nach Abgabe seines Angebotes hat sein Lieferant Mehrkosten in Höhe von 122.110,49 € für Materialien angezeigt, die er nicht selbst tragen kann.
Hinzu kommt, dass im Rahmen einer Untersuchung im März offensichtliche Schäden an den mittelalterlichen Verglasungen zweier 4-bahniger Schifffenster festgestellt wurden, die bisher nicht Leistungsgegenstand der Fördermaßnahme waren und deren Reparatur dringend angeraten ist. Die Kosten hierfür betragen nach Schätzung des Gutachters weitere 102.206,60 €.
Somit betragen die Mehrkosten infolge der Preissteigerungen und weiterer Schäden insgesamt 224.317,09 €, deren Finanzierung aktuell vakant ist. Mit den Bauarbeiten zum 2. Bauabschnitt konnte deshalb auch noch nicht begonnen werden.
Die Kosten für die Maßnahme wurden ursprünglich mit 1.950.000,00 € ermittelt. Sie erhöhen sich nun auf 2.174.317,09 €.
Gemäß Erlass 1/2019 des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 06.03.2019 zu Punkt F 2.2 der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern ist eine Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Somit kann die Förderung von bisher 975.000,00 € (VO/2020/3558-01) um 112.158,55 € auf insgesamt 1.087.158,55 € erhöht werden.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrundeliegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103/784400 TH 08 | Auszahlung in Höhe von | 1.087.158,55€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Städtebaufördermittel setzten sich aus Landes- und Bundesmittel in Höhe von 663.167 EUR sowie aus Mitteln der Gemeinde in Höhe von 423.991 EUR zusammen.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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648 kB
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