Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2022/4246-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum 31.12. des Haushaltsjahres 2021 - hier: Beantwortung der Fragen der FDP-Fraktion vom 08.03.22
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Fabian-Damon Schröder
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle; 02 Stabsstelle Welterbe; 05 Personalrat; 06 Gleichstellungsbeauftragte; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 60 BAUAMT; 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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Erledigt
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Finanzausschuss
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zur Kenntnis
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13.04.2022
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Sachverhalt
Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den von der FDP-Fraktion gestellten Fragen zum Bericht 31.12.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
- Wie setzt sich die über- und außerplanmäßige Ermächtigung von -78.000,00 EUR bei der Position „Personalaufwendungen“ zusammen? (0,3 % des Ansatzes)
Die Summe von -78.000,00 EUR setzt sich aus einer überplanmäßigen und einer außerplanmäßigen Bewilligung zusammen.
Nr. 1:
Die überplanmäßige Bewilligung resultiert aus dem Ausscheiden von Reinigungspersonal im Amt für Zentrale Dienste und der Beendigung des Projektes „Eigenreinigung in Schulen“. Seit dem 01.01.2021 werden die Reinigungsleistungen von einem Dritten erbracht. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltes 2020/2021 war diese Fremdvergabe nicht vorgesehen. Dementsprechend wurden dafür auch keine Mittel geplant und es mussten zusätzliche Gelder bereitgestellt werden. Hierzu wurde die Ermächtigung für Reinigungskosten (Unterkonto der Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen) der Seeblick-Schule (Produkt 21110) um 66.000,00 EUR zu Lasten der Personalaufwendungen/-auszahlungen des Gebäudemanagements (Produkt 11401) erhöht.
Nr. 2:
Die außerplanmäßige Bewilligung resultiert ebenfalls aus dem Ausscheiden von Reinigungspersonal des Amtes für Zentrale Dienste, in diesem Fall für den Bereich des Stadtarchivs. Seit dem 01.01.2021 werden die Reinigungsleistungen von einem Dritten erbracht. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltes 2020/2021 war diese Fremdvergabe ebenfalls nicht vorgesehen. Dementsprechend wurden dafür auch keine Mittel geplant und es mussten zusätzliche Gelder bereitgestellt werden. Die Deckung der benötigten 12.000,00 EUR für die Reinigung (Unterkonto der Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen) des Archivs (Produkt 25102) wurde durch das Gebäudemanagement (Produkt 11401) aus den Personalaufwendungen/-auszahlungen gewährleistet.
- Wie setzt sich die über- und außerplanmäßige Ermächtigung von 97.700,00 EUR bei der Position „Zinserträge und sonstige Finanzerträge“ zusammen? (2% des Ansatzes)
Die 97.700,00 EUR resultieren aus zwei überplanmäßigen Bewilligungen.
Nr. 1:
Aus den Mehrerträgen/-einzahlungen der Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft mbH (Produkt 62603) wurden im Haushaltsjahr 2021 67.700,00 EUR zur Deckung von überplanmäßigen Bedarfen im Bereich der Unterhaltung (Unterkonto der Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen) des BgA Stadthafens (Produkt 54801) für die Stabilisierung bzw. Notsicherung der Kaianlage an der Ostkai im Westhafen bereitgestellt. Dies war notwendig, da Taucheruntersuchungen sowie eine abschließende Zustandsbewertung des beauftragten Ingenieurbüros ergaben, dass Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Ostkai nicht ausreichend gegeben sind. Daher wurde geplant, eine Stutzböschung/Vorschüttung aus Wasserbausteinen im Fußbereich der Spundwand anzuordnen und die Kaianlage bis zu einer zukünftigen Sanierung notzusichern, insbesondere um die Verringerung der freien Spundwände sowie der Knickgefahr zu erreichen.
Nr. 2:
Aus den Mehrerträgen/-einzahlungen der Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft mbH (Produkt 62603) wurden dem Rechtsamt (Produkt 11901) im Haushaltsjahr 2021 30.000,00 EUR zur Deckung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten (Unterkonto der Sonstigen laufenden Aufwendungen/Auszahlungen) bereitgestellt. Diese zusätzlichen Mittel betreffen vor allem die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen der Hansestadt Wismar und drei beabsichtigte zivilrechtliche Klagen mit Anwaltszwang, um den Eintritt der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen von Straßenbauaufträgen zu verhindern.
- Wie setzt sich die über- und außerplanmäßige Ermächtigung von 1.063.500,09 EUR bei der Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusammen? (5,2 % des Ansatzes)
Die Summe von 1.063.500,09 EUR resultiert aus mehreren über- und außerplanmäßigen Bewilligungen.
Nr. 1:
Um dringende Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht noch im Haushaltsjahr 2021 veranlassen bzw. umsetzen zu können, wurden dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (Produkt 62301) mit Beschluss der Bürgerschaft vom 25.11.2021 (VO/2021/4102) sowohl für die Grünflächen- als auch für die Straßenunterhaltung überplanmäßige Mittel von jeweils 300.000,00 EUR und damit insgesamt 600.000,00 EUR bereitgestellt. Durch Mehrerträge/-einzahlungen im Bereich der Gewerbesteuer (Unterkonto der Steuern und ähnlichen Abgaben; Produkt 61101) wurde die Deckung der o.g. Mehraufwendungen/-auszahlungen im Jahr 2021 sichergestellt.
Nr. 2:
Verschiedene Gründe, die zur Planung nicht oder nicht in der Größenordnung ersichtlich waren, führten zu einem Mehrbedarf des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes (Produkt 62301). Darunter insbesondere
- Preissteigerungen um durchschnittlich 25-30% bei Material und Fertigung
- deutlich gestiegene Kosten für die Beauftragung Dritter (weitere Preissteigerung zu erwarten, deshalb Auftragsvergabe noch in 2021 zu bisherigen Konditionen)
- vermehrte Verunreinigungen in städtischen Parkanlagen
- zunehmender Vandalismus
- „Gießdienst“ aufgrund von Hitzeperioden mit wenig Niederschlag zusätzlich installiert.
Um diese Mehrbedarfe und verschiedenste dringende Maßnahmen auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht noch in 2021 veranlassen bzw. umsetzen zu können, wurden dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb sowohl für Grünflächen- als auch Straßenunterhaltung überplanmäßige Mittel aus ersparten öffentlichen Anteilen an der Regenentwässerung (ebenfalls Unterkonto der Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 43.200,00 EUR bereitgestellt.
Nr. 3:
Überplanmäßige Bewilligung Notsicherung Kaianlagen über 67.700,00 EUR -> siehe Frage 2 Nr. 1
Nr. 4:
Überplanmäßige Bewilligung Reinigung Seeblick-Schule 66.000,00 EUR -> siehe Frage 1 Nr. 1
Nr. 5:
Außerplanmäßige Bewilligung Reinigung Archiv 12.000,00 EUR -> siehe Frage 1 Nr. 2
Nr. 6:
Aufgrund enormer Preisanstiege am Markt ist dem Gebäudemanagement (Produkt 11401) bei den geplanten und ungeplanten Bauunterhaltungs- sowie Wartungsmaßnahmen ein finanzieller Mehrbedarf entstanden. Zur Deckung dieses Mehrbedarfs wurden 55.000,00 EUR aus den Mehrerträgen/-einzahlungen der Gewerbesteuer (Unterkonto der Steuern und ähnlichen Abgaben; Produkt 61101) bereitgestellt. Als Beitrag zur Nachhaltigkeit wurde im Zuge von Renovierungsarbeiten neben Maler, Tischler und Bodenbelagsarbeiten gleichzeitig die Umrüstung auf LED-Beleuchtung forciert.
Nr. 7:
Aufgrund der unvorhergesehenen Verschlechterung des Bestandes der Kaianlagen im Westhafen wurde angenommen, dass weitere Teile der Kaianlagen Schädigungen aufweisen können, die eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Nach sachlichen Gesichtspunkten unter Abwägung der öffentlichen Belange und der Interessen des Einzelnen ist die Verwaltungsspitze der Hansestadt Wismar zu dem Entschluss gekommen, dass eine Bauwerksprüfung der Kaianlagen als Gefahrerforschungsmaßnahme gem. § 13 SOG M-V unabweisbar ist (Unterkonto der Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen). Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 16.12.2021 (VO/2021/4151) wurden dem Bereich Hafenaufsicht (Produkt 12208) überplanmäßige Mittel in Höhe von 326.325,52 EUR für die Bauwerksprüfung der Kaianlagen bereitgestellt. Die Deckung erfolgte über Mehrerträge /-einzahlungen im Bereich Gewerbesteuer (Unterkonto der Steuern und ähnlichen Abgaben; Produkt 61101).
Nr. 8:
Zur Sicherung des Vermögensgegenstandes „Wonnemar Wismar“ übernahm die Hansestadt Wismar zunächst weiterhin die Kosten für den Notbetrieb. Die Aufrechterhaltung des Notbetriebes war zwingend notwendig, um das Auftreten eventueller Substanzschäden am Bad zu verhindern. Hierzu wurden der Wismarer Bäder und Sportanlagen GmbH (Produkt 62609) 63.525,43 EUR außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung wurde aus dem Produkt 42100 „Förderung des Sports“ gewährleistet.
Weitere Informationen zu den über- und außerplanmäßigen Bewilligungen können Sie den entsprechenden Halbjahresberichten BA/2021/3987 und BA/2022/4176 entnehmen.
- Sind die hohen Erträge aus der Gewerbesteuer auf eine Überkompensierung zurückzuführen? Wenn ja, sollte dieser Einmaleffekt, mit dem man nicht planen kann, zur Schuldentilgung oder Investitionsverstärkung genutzt werden.
Die hohen Gewerbesteuererträge/-einzahlungen resultieren nicht aus der Pauschale zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen. Diese Pauschale ist anders als die Gewerbesteuer in der Position „Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge/-einzahlungen“ enthalten.
Die Nutzung von Mitteln aus dem laufenden Geschäft für investive Zwecke oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten hat der Gesetzgeber an bestimmte Vorgaben geknüpft. Die Hansestadt Wismar müsste hierzu gem. § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik den positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 39 GemHVO-Doppik bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigen. Da dies nicht der Fall ist, können weder die Mehrerträge/-einzahlungen aus der Gewerbesteuer noch die o.g. Pauschale für die vorgeschlagenen Zwecke verwendet werden.
- Sind die Effekte aus Betriebsprüfungen auch kassenwirksam?
Allgemein stellt sich die Kassenwirksamkeit der Gewerbesteuer zufriedenstellend dar. Zum 31.12.2021 sind Einzahlungen aus der Gewerbesteuer von 31,3 Mio. EUR bei 32,5 Mio. EUR ertragsseitiger Veranlagungen zu verzeichnen. Die Differenz resultiert überwiegend aus Aussetzungen der Vollziehung. Die Effekte aus Betriebsprüfungen verhalten sich wie die Grundgesamtheit, die Kassenwirksamkeit lässt sich jedoch nicht gesondert auswerten.
- Auf wie viele Steuerpflichtige entfällt der Großteil der Nachzahlungen?
Nachzahlungen auf Gewerbesteuer bilden sich im laufenden Haushaltsjahr als Erhöhung der Veranlagungen von Vorjahren ab. Während sich die Bestände der Veranlagungsjahre für die einzelnen Steuerpflichtigen gut auswerten lassen, gelingt dieses bei den Nachzahlungen als Veränderung der Bestände nicht. Es lässt sich jedoch allgemein feststellen, dass 56,3 % der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021 auf die 10 besten Steuerzahler entfallen. Erfahrungsgemäß verursachen die Unternehmen mit den hohen Vorauszahlungen auch die hohen Nachzahlungseffekte.
- Sind darin auch Nachzahlungszinsen nach § 233a AO enthalten oder werden diese anders erfasst?
Nachzahlungszinsen werden gesondert im Produkt Steuern (61101) und dem Konto Vollverzinsung der Gewerbesteuer (4792000 bzw. 6792000) und damit als Zins- und sonstige Finanzerträge bzw. -einzahlungen erfasst.
- Lässt sich aus den Feststellungen der Betriebsprüfungen eine Verstetigung ableiten, z.B. weil der Gewerbesteuerertrag um einen Dauertatbestand korrigiert wurde?
Den Gewerbesteuermessbescheiden lässt sich vereinzelt entnehmen, dass die Erhöhungen der Messbeträge für Vorjahre aus Betriebsprüfungen herrühren. Die Bescheide enthalten jedoch keine Ausführungen zu den Prüfungsfeststellungen. Insofern lassen sich daraus keine Schlussfolgerungen ziehen.
- Von den geplanten Erträgen aus der Vergnügungssteuer von 550.000,00 EUR konnten nur 206.653,00 EUR realisiert werden. Diese Reduzierung ist vor allem durch landesgesetzgeberische Maßnahmen entstanden. Wird von der HWI eine Kompensation gefordert/erwartet?
Eine Kompensation seitens des Landes für die durch landesgesetzgeberische Maßnahmen entstandenen Mindererträge/-einzahlungen aus der Vergnügungssteuer ist bisher nicht bekannt.
- In der Produktinformation des Produktes 11401 „Gebäudemanagement“ sind als Ziele die Stabilisierung der Heiz- und Stromkosten definiert. Hier sollte über neue Zieldefinitionen nachgedacht werden. Ein Ziel in absoluter Währung kann unter dem (nicht beeinflussbaren) Kostendruck als nicht realistisch erachtet werden. Deshalb besser den Verbrauch als Ziel formulieren.
Die Erweiterung der Produktbeschreibung um die Verbrauchswerte wird in Abstimmung mit der Produktverantwortlichen vorgenommen.
