Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2022/4246

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 34 Abs. 1 KV M-V i. V. m. § 20 GemHVO-Doppik ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Mit dem vorliegenden Bericht über die haushalterischen Zwischenergebnisse zum Abrechnungsstichtag 31.12.2021 wird dieser Berichtspflicht erneut Rechnung getragen. Die detaillierten Erläuterungen zu den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung sowie die Darstellung zahlungswirksamer sowie zahlungsunwirksamer Sachverhalte finden weiterhin Anwendung. Ebenso werden die durch die Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte zum Ende des Jahres 2021 abgerechnet.


 

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Anlagen

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