Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2022/4215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.01.2022 berichtete die Ostsee-Zeitung, dass ein in der Poeler Straße ansässiger Unternehmer die selbige Straße blockiert hat. Als Grund gab er an, dass er nicht über die geplanten Änderung der Verkehrsführung aufgrund der Baustelle informiert wurde und die neue Verkehrsführung nicht für seine Fahrzeuge geeignet sei. Der Fortbestand seines Unternehmens sein durch die Änderung bedroht.

Am 25.01.2022 gab die Stadtverwaltung auf www.wismar.de bekannt, dass ab dem 27.01. die neue Verkehrsführung gilt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.       Wann und wie wurden die betroffenen Anlieger über die Änderung der Verkehrsführung informiert?

2.       Der Unternehmer sagte, dass er sich in dieser Situation nicht anders zu helfen wusste.

2.2.    Wurden die unter 2.1 genannten Kommunikationskanäle rechtzeitig kommuniziert?

3.       Warum war die Befahrung der Rabenstraße auf Fahrzeuge < 3,5t bis zu Entfernung des entsprechenden Verkehrsschilds beschränkt?

4.       Was ist das Ergebnis der Prüfung, ob die Befahrung der Rabenstaße mit den LKW des Unternehmers möglich ist?

5.       Hält die Verwaltung eine Frist von zwei Tagen zur Bekanntgabe der Änderung der Verkehrsführung für angemessen?

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Anlagen

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