Beschlussvorlage - VO/2022/4178
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Hansestadt Wismar in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.22 SG Organisation
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.2 Abt. Personal, Organisation und Digitalisierung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Herr Michel Ohlerich vertritt die Hansestadt Wismar in der Mitgliederversammlung der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA).
2. Stellvertretend für Herrn Ohlerich nimmt Herr Dr. Christoph Grützmacher die Mitgliedschaftsrechte der Hansestadt Wismar in der Mitgliederversammlung der VWA wahr.
Sachverhalt
Begründung:
Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VWA) ist ein gemeinnütziger Verein. Träger sind der Landkreistag M-V e. V. und alle Landkreise, der Städte- und Gemeindetag M-V e. V. und größere Städte sowie die drei Industrie- und Handelskammern des Landes und die komba M-V. Die Hansestadt Wismar ist seit 1996 Mitglied in der VWA.
Die VWA Mecklenburg-Vorpommern bietet als staatlich anerkannte Einrichtung der Weiter-bildung seit über 25 Jahren berufsbegleitend wirtschaftswissenschaftliche Weiterbildungen auf Hochschulniveau an. Die VWA dient dazu, den eigenen Nachwuchs praxisorientiert weiterzubilden. Zu dem Studien-Angebot der VWA Mecklenburg-Vorpommern gehören u.a. Verwaltungs-Studiengänge mit den Abschlussbezeichnungen „Verwaltungs-Diplom-Inhaber/in (VWA)“ oder „Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA)“.
In der Mitgliederversammlung der VWA, welche in der Regel einmal im Jahr stattfindet, hat jedes Mitglied eine Stimme (§ 4 der Satzung der VWA). Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben:
a) die Aufstellung und Änderung der Satzung,
b) die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung
seines Vermögens,
c) die Aufnahme und Ausschließung von Mitgliedern,
d) die Wahl des Vorstandes,
e) die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers,
f) die Errichtung von Anstalten und Außenstellen,
g) die Genehmigung der Studien- und Prüfungsordnungen,
h) die Wahl der nicht durch Satzung bestimmten Mitglieder der Kuratorien,
i) die Bestellung des/r Studienleiter/s,
k) die Bestellung und Abberufung des Rechnungsprüfers,
l) die Feststellung des Haushaltsplanes, die Festsetzung der Bemessungsgrundlage
für Beiträge, die Abnahme der Jahresrechnung und die
Entlastung des Vorstandes.
Es wird vorgeschlagen, dass künftig Herr Michel Ohlerich die Mitgliedschaftsrechte der Hansestadt Wismar in der Mitgliederversammlung der VWA vertritt. Herr Ohlerich ist Abteilungsleiter der Abteilung Personal, Organisation und Digitalisierung und somit u.a. auch verantwortlich für den Aufgabenbereich Aus- und Fortbildung. Die allgemeinen Regelungen und die Überwachung der Ausbildung der Auszubildenden inklusive der Einsatzplanung sowie die Organisation der allgemeinen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung liegen in der Zuständigkeit dieser Abteilung. Aufgrund dieses Fachbezugs kann Herr Ohlerich als Abteilungsleiter die Interessen der Stadt Mitgliederversammlung der VWA angemessen vertreten.
Als Stellvertretung des mit dieser Vorlage zu bestimmenden Vertreters wird Herr Dr. Christoph Grützmacher vorgeschlagen. Herr Dr. Grützmacher ist seit April 2019 Leiter des Amtes für Zentrale Dienste, dem auch die Abteilung Personal, Organisation und Digitalisierung zugeordnet ist. In diesem Zusammenhang ist die Amtsleitung mit der Arbeit der Abteilung vertraut und ebenso eine angemessene Interessenvertretung in der Mitgliederversammlung der VWA.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen (in der Regel einmal/ Jahr, bei Bedarf ggf. öfter) und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen (in der Regel einmal/ Jahr, bei Bedarf ggf. öfter) und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Vorgeschrieben durch: § 4 Satzung der VWA i.V.m. § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V |
