Beschlussvorlage - VO/2022/4180
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Wismar -
Beschluss zur Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar,
Integrierter Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Sanierungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.02.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
24.02.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestätigt den „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030“ als Fortschreibung zum „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum“, beschlossen am 09.08.2011 in Wismar (siehe Anlage).
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ermächtigt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, dem „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030“ durch Unterzeichnung zuzustimmen.
Sachverhalt
Begründung:
Nach Beschlüssen durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 31.03.2011 (Drucksache Nr. 0366-21/11) und die Gemeindevertretungen der Umlandgemeinden sind am 09. August 2011 durch die Hansestadt Wismar als Kernstadt und die Umlandgemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelstorf und Zierow der „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ sowie die „Interkommunale Kooperationsvereinbarung“ als Basis für die Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar beschlossen und durch die jeweiligen Bürgermeister unterzeichnet worden.
Beide Dokumente sind unter https://www.wismar.de/Bürger/Bauen-Wohnen/Überregionale-Planung/ einsehbar.
In den vergangenen Jahren erfolgten auf Grundlage des Rahmenplans und der Vereinbarung bereits erfolgreich Abstimmungen mit den Umlandgemeinden und es konnten einige Teilprojekte erarbeitet und umgesetzt werden.
Hierzu gab es – ebenfalls nach Bestätigungen durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und die Vertretungen der Umlandgemeinden – u.a. folgende Vereinbarungen:
- Regionales Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar 2012 (Bürgerschaftsbeschluss vom 27.06.2013, Vorlage Nr. VO/2013/0676)
- Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes von 2012
(Bürgerschaftsbeschluss vom 29.04.2021, Vorlage Nr. VO/2020/3757-01; Unterzeichnung durch die SUR-Gemeinden am 31.05.2021)
- Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar, Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 (Bürgerschaftsbeschluss vom 28.05.2020, Vorlage Nr. VO/2020/3438; Unterzeichnung durch die SUR-Gemeinden am 03.06.2020).
Auch diese Dokumente sind unter https://www.wismar.de/Bürger/Bauen-Wohnen/Überregionale-Planung/ einsehbar.
Die Erarbeitung des vorliegenden „Integrierten Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030“ erfolgte unter Federführung des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg und Beteiligung von Vertretern der Hansestadt Wismar und aller o.g. Umlandgemeinden unter dem Aspekt der künftigen nachhaltigen Entwicklung des Stadt-Umland-Raumes auf der sozialen, ökologischen und ökonomischen Ebene.
Im Rahmen eines umfangreichen Dialogprozesses wurden zunächst die Kooperationsthemen für den Zeitraum bis 2030 bewertet und deren Relevanz für den Stadt-Umland-Raum eingestuft.
Mit hoher Priorität (sehr relevant) wurden die Kooperationsthemen
- Einzelhandelsentwicklung
- Wohnbauentwicklung
- Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung
- Mobilität und
- Kompensationsmaßnahmen
definiert.
Für die prioritären Kooperationsthemen wurden Handlungsziele bis 2030 sowie durchzuführende Maßnahmen ausgewiesen (siehe Anlage, S. 8) sowie Projektpässe erarbeitet. Diese sind als konkrete Handlungsvorgaben Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der Hansestadt Wismar mit den Umlandgemeinden im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation.
Konkrete Projekte oder Teilprojekte, die in diesem Rahmen erarbeitet werden, sind auch künftig vor Unterzeichnung durch die Bürgermeister der Stadt-Umland-Gemeinden mit den jeweiligen Gemeindevertretungen abzustimmen und von diesen durch Beschlussfassung zu bestätigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
