Beschlussvorlage - VO/2022/4180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestätigt den „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030“ als Fortschreibung zum „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum“, beschlossen am 09.08.2011 in Wismar (siehe Anlage).

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ermächtigt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, dem „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030“ durch Unterzeichnung zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach Beschlüssen durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 31.03.2011 (Drucksache Nr. 0366-21/11) und die Gemeindevertretungen der Umlandgemeinden sind am 09. August 2011 durch die Hansestadt Wismar als Kernstadt und die Umlandgemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelstorf und Zierow der „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ sowie die „Interkommunale Kooperationsvereinbarung“ als Basis für die Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar beschlossen und durch die jeweiligen Bürgermeister unterzeichnet worden.

Beide Dokumente sind unter https://www.wismar.de/Bürger/Bauen-Wohnen/Überregionale-Planung/ einsehbar.

 

In den vergangenen Jahren erfolgten auf Grundlage des Rahmenplans und der Vereinbarung bereits erfolgreich Abstimmungen mit den Umlandgemeinden und es konnten einige Teilprojekte erarbeitet und umgesetzt werden.

Hierzu gab es – ebenfalls nach Bestätigungen durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und die Vertretungen der Umlandgemeinden – u.a. folgende Vereinbarungen:

- Regionales Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar 2012 (Bürgerschaftsbeschluss vom 27.06.2013, Vorlage Nr. VO/2013/0676)

- Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes von 2012

(Bürgerschaftsbeschluss vom 29.04.2021, Vorlage Nr. VO/2020/3757-01; Unterzeichnung durch die SUR-Gemeinden am 31.05.2021)

- Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar, Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 (Bürgerschaftsbeschluss vom 28.05.2020, Vorlage Nr. VO/2020/3438; Unterzeichnung durch die SUR-Gemeinden am 03.06.2020).

Auch diese Dokumente sind unter https://www.wismar.de/Bürger/Bauen-Wohnen/Überregionale-Planung/ einsehbar.

 

 

Die Erarbeitung des vorliegenden „Integrierten Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030“ erfolgte unter Federführung des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg und Beteiligung von Vertretern der Hansestadt Wismar und aller o.g. Umlandgemeinden unter dem Aspekt der künftigen nachhaltigen Entwicklung des Stadt-Umland-Raumes auf der sozialen, ökologischen und ökonomischen Ebene.

Im Rahmen eines umfangreichen Dialogprozesses wurden zunächst die Kooperationsthemen für den Zeitraum bis 2030 bewertet und deren Relevanz für den Stadt-Umland-Raum eingestuft.

Mit hoher Priorität (sehr relevant) wurden die Kooperationsthemen

- Einzelhandelsentwicklung

- Wohnbauentwicklung

- Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung

- Mobilität  und

- Kompensationsmaßnahmen

definiert.

 

Für die prioritären Kooperationsthemen wurden Handlungsziele bis 2030 sowie durchzuführende Maßnahmen ausgewiesen (siehe Anlage, S. 8) sowie Projektpässe erarbeitet. Diese sind als konkrete Handlungsvorgaben Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der Hansestadt Wismar mit den Umlandgemeinden im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation.

 

Konkrete Projekte oder Teilprojekte, die in diesem Rahmen erarbeitet werden, sind auch künftig vor Unterzeichnung durch die Bürgermeister der Stadt-Umland-Gemeinden mit den jeweiligen Gemeindevertretungen abzustimmen und von diesen durch Beschlussfassung zu bestätigen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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