Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2021/4130

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 34 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 20 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Mit dem vorliegenden Bericht an die Bürgerschaft über die haushalterischen Zwischenergebnisse zum Stichtag 30.09.2021 wird dieser Berichtspflicht Rechnung getragen.

 

Die detaillierten Erläuterungen zu den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung sowie die Darstellung zahlungswirksamer sowie zahlungsunwirksamer Sachverhalte finden auch im vorliegenden Bericht Anwendung.

 

Die in den Produktbeschreibungen festgelegten sowie durch die Bürgerschaft mit Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte werden zum Abrechnungsstichtag 30.09.2021 ebenfalls abgerechnet.


 

 

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Anlagen

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