Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/4163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt folgende 3.  Änderungssatzung zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar vom 19.12.2016.

Artikel 1 Satzungsänderung

In § 13 Absatz 4 wird Satz 3 wie folgt ersetzt: „Ergänzend zu Satz 1 wird von der Festsetzung der Gebühren für die Gastronomiemöblierung, die Warenausstellung vor Ladenlokalen und für Werbeaufsteller gemäß Anlage 2 – Gebührentarif – B – Nr. 1, 7 und 11 antragsfrei für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 aus Gründen der bestehenden Pandemie ganz abgesehen.“

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Situation im Zusammenhang mit der bestehenden Pandemie ist weiterhin dramatisch. Daher sollten die im Mai 2021 beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen beibehalten werden. 

 

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