Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/4022-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 soll untersucht werden, auf welchen Dächern der städtischen Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden können.

Das Ergebnis und die Planung für die Umsetzung soll der Bürgerschaft bis Dezember 2022 vorgelegt werden. Die Mittel für die Untersuchung und die Umsetzung sind in den Haushalt einzustellen.

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Sachverhalt

Begründung:
 

Bis spätestens 2045 soll in Deutschland laut Klimaschutzgesetz das Ziel der Treibhausgasneutralität erreicht werden. Die bisher ungenutzten Dachflächen der städtischen Gebäude bieten ein hohes Potential für das Nachrüsten von PV-Anlagen, was es auszuschöpfen gilt. Die Praxis zeigt, dass sich PV-Anlagen nach ca. 10 Jahren amortisiert haben. Bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von mindestens 25 Jahren, kann der städtische Haushalt mittelfristig stark entlastet werden. Gerade städtische Gebäude sind durch ihre Nutzung tagsüber für den Verbrauch des selbsterzeugten Stroms prädestiniert.

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