Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2021/4155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß §8 Abs. 3 PBefG müssen alle Bushaltestellen bis 31.12.2021 barrierefrei gestaltet sein. Die Umsetzung der Barrierefreiheit wird unter anderem in der DIN 32984:2020-12 und der DIN 18040-3:2014:12 definiert. Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.       Wie viel Prozent der Haltestellen in Wismar werden zum 31.12.2021 diese gesetzliche Vorgabe erfüllen und entsprechend den Vorgaben der DIN 32984:2011-10 (bzw. DIN 32984:2020-12) und DIN 18040-3:2014-12 gestaltet sein?

2.       Was sind die Gründe, weshalb bisher nicht alle Haltestellen gemäß den unter 1. genannten normativen Vorgaben umgebaut wurden?

3.       Bis wann werden alle Haltestellen barrierefrei sein?



 

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