Beschlussvorlage - VO/2021/4153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die Teilnahme der Hansestadt Wismar mit einem Förderantrag am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Ausgangssituation und Ziele

Seit der Etablierung eines Citymanagements im Mai 2020 erfolgt wieder eine zentrale Koordination und Steuerung der Innenstadtbelebung sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Altstadt- & Hafenakteuren. Hieraus resultierend hat sich eine kleine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Handel, Gastronomie sowie Werbe- & Wirtschaftsgemeinschaften und der Stadtverwaltung gebildet, die sich dem Thema „Erlebnisraum Altstadt“ angenommen hat. Nach intensiver Beratung und Recherche zu diesem Thema hat die Arbeitsgruppe einen entsprechenden Projektvorschlag erarbeitet, mit dem die Hansestadt Wismar ihr Interesse an dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bekundet hat. Das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat unter mehreren hundert Bewerbern nun eine Auswahl förderwürdiger Projekte getroffen, unter denen auch derjenige der Hansestadt Wismar ist, siehe auch BA/2021/4158. Jetzt gilt es, den eingereichten Projektvorschlag mit einem entsprechenden Antrag zu untermauern.  

 

Wismar besitzt ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept in der 3. Fortschreibung, ein in 2019 erarbeitetes Tourismuskonzept sowie einen derzeit in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan. Im Mittelpunkt des geplanten Förderprojektes steht eine fokussierte Betrachtung der aktuell bestehenden und zukünftig kommenden Anforderungen für die Transformation einer lebendigen Altstadt. Die Komplexität des Altstadtgebiets hat insbesondere in ihrer funktionalen und inhaltlichen Betrachtungsweise zugenommen, wohingegen die genannten Konzepte eher die infrastrukturellen Aspekte beleuchten. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die Schaffung eines Erlebnisraums gelten bei dem Projekt als Masterziele und vereinen unter sich die Teilprobleme der erlebnisreichen Angebots- und Veranstaltungsausrichtung, den Umgang mit leerstehenden (Groß-)Immobilien, die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Freizeiteffekt in der Stadt auch ohne Konsumzwang, die Initiierung neuer Geschäftskonzepte und die entsprechende Vermarktung der Altstadt als neu ausgerichteten Erlebnisraum.

 

Angaben zu Projektbeteiligten und deren Zusammenarbeit

Für die Projektumsetzung wird eine federführende Steuerungsgruppe gebildet, die in allen unten genannten fünf Teilprojekten integriert ist, um entstehende Synergieeffekte und Zusammenhänge deutlich herauszuarbeiten. Neben dem Citymanagement der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, dem Amt für Tourismus und Kultur, dem Amt für Finanzverwaltung sowie dem Bauamt und werden andererseits Berater und Fachexperten wie Raumplaner, Marketingagenturen, Architekten, gewerblichen Akteure und Immobilieneigentümer sowie bestehende Werbegemeinschaften als Multiplikatoren im Projektgebiet einbezogen. Zusätzlich ist eine aktive Bürgerbeteiligung vorgesehen, die nicht nur die Bürgerschaftsmitglieder umfasst, sondern auch weitere interessierte Bürger in Form von thematischen Fachbeiräten. Diese sollen informiert und konsultiert werden, um im Ergebnis konsensfähige Lösungen hervorzubringen. Das Projekt wird finanziell und organisatorisch über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH abgewickelt, die auch den kommunalen Eigenanteil bereitstellt.

 

Angaben zu den einzelnen Teilprojekten

1. Konzept Aufenthaltsqualität:

  • Infrastrukturelle Prüfung hinsichtlich der Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer inkl. des ruhenden Verkehrs, der Wegeführungen, Wegebeziehungen und Besucherlenkungssysteme, der Gestaltung der Einkaufsstraßen, der angebotenen Verweilmöglichkeiten, des Stadtbildes bzgl. der Architektur, Begrünung und Sauberkeit sowie des Sicherheits- und Wohlfühlaspekts bzgl. des bestehenden Beleuchtungskonzeptes,
  • inhaltliche Betrachtung und Prüfung hinsichtlich Branchenmix, neu hinzugekommener Funktionen der Innenstadt (nicht nur Versorgungs- und Einkaufszentrum), Kreativkonzepte zur Schaffung neuer Erlebnisräume, untersetzt mit neuen Veranstaltungsformaten, Ansiedlungspotenziale für neue Geschäftskonzepte, Schaffung von Möglichkeiten, dass sich auch Unternehmen außerhalb der Altstadt präsentieren können.

 

2. Machbarkeitsstudie Großimmobilien:

Vor dem Hintergrund, dass in der Wismarer Innenstadt mindestens drei Großimmobilien in prädestinierter A-Lage durch den Rückzug bekannter Textil-Filialisten leerfallen könnten, ist Wismar bestrebt, rechtzeitig und zukunftsvisiert auf diese Szenarien mittels fundierter Machbarkeitsstudien zu reagieren. Diese sollen aufzeigen, welche Nachnutzungschancen sich unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftige Trendentwicklungen und Bedarfe sowie der Neuordnung der Innenstadtstruktur ergeben. Sie bilden damit eine wichtige und valide Gesprächsgrundlage für eine gezielte Investoren-, Projektentwickler- bzw. Eigentümeransprache.

 

3. Stadtmarketing: Es muss eine passgenaue Stadtmarketingstrategie mit entsprechenden Handlungsmaßnahmen entwickelt werden, die auf die intrinsische und extrinsische Motivation der Besucher abzielt. Dafür soll das Stadtmarketing in seiner Funktion und seinen Aufgaben stärker institutionalisiert werden und insbesondere Maßnahmen umsetzen, die die Stadt im Wettbewerb mit anderen touristischen Destinationen klarer positioniert und die Vorzüge Wismars als lebenswerte, agile und zukunftsversierte Stadt zum Leben, Wohnen, Arbeiten und Urlaub noch stärker herausstellt. Somit sollen neben den strategischen Ansätzen vor allem auch pragmatische Lösungen gefunden werden, die zügig und zielgerichtet im Rahmen des Projektes umgesetzt werden können. Dazu zählen bspw. Webanwendungen für jüngere Gäste, Marketingkampagnen, digitale Informationssysteme oder die Schaffung virtueller Erlebnisse als saisonverlängernde Maßnahmen.

 

4. Anmietung von Räumlichkeiten: Wismar setzt auf eine Zwischennutzung ausgewählter Immobilien, die folgende Vorteile bietet:

  1. Es wird ein Leerstand in A-Lage bespielt, was zur Aufwertung des Stadtbildes beiträgt.
  2. Die Zwischennutzung bietet Raum für Popup-Konzepte, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung zu erproben.
  3. Der Leerstand kann auch als Experimentierraum für multifunktionale Nutzungen dienen, um bestehenden und zukünftigen Gewerbetreibenden neue Geschäftsperspektiven aufzuzeigen.

 

5. Geringfügig baulich-investive Maßnahmen: Diesen Fördergegenstand möchte die Hansestadt Wismar nutzen, um erste eruierte baulich-investive Maßnahmen aus den vorgenannten Projekten umzusetzen. Hierbei geht es vor allem um kleinere strukturelle Vorhaben, die mit geringem baulichem und finanziellem Aufwand eine große Wirkung erzielen und einen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität leisten. Dazu zählt die Prüfung bezüglich

-         der Schaffung neuer saisonaler Gestaltungsmöglichkeiten auf öffentlichen Plätzen und in einkaufsrelevanten Straßen,

-         des Ausbaus der Besucherlenkung, auch im digitalen Bereich, ggf. auch in Verbindung mit Themenrouten und Themenstadtplänen,

-         der Führung von unterschiedlichen Verkehrsarten in den Einkaufsstraßen zur Erhöhung des Sicherheitsaspekts und

-         des Ausbaus von Selfie-Spots zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades.

 

Umsetzungszeitraum

01.01.2022 bis 30.06.2024

 

Finanzierung

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr - keine

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57100 5411000/ 09

Aufwand in Höhe von

550.000,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57100 7411000/ 09

Auszahlung in Höhe von

550.000,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57100 4144100/ 09

Ertrag in Höhe von

550.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57100 6144100/ 09

Einzahlung in Höhe von

550.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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